Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-27: Besondere Anforderungen für Hautbehandlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung (IEC 61/1861/CD:2000)
Kurzreferat
Das Vorhaben behandelt die Sicherheit von Bestrahlungsgeräten für die Behandlung der Haut mit Ultraviolett- oder Infrarotstrahlung für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für einphasige Geräte und 480 V für andere Geräte beträgt. Die Änderung behandelt den Einsatz von Quecksilber.
Beginn
2000-05-05
Geplante Dokumentnummer
IEC 61/1866/CD
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/K 511 - Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
Zuständiges internationales Arbeitsgremium
IEC/TC 61 - Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke