Teil 312: Sekundärzellen und -batterien mit alkalischen oder anderen nicht-säurehaltigen Elektrolyten - Stationäre Energiespeichersysteme mit Lithium-Batterien - Sicherheitsanforderungen
Kurzreferat
Diese Vornorm legt Mindest-Sicherheitsanforderungen fest für stationäre Batterie-Energiespeichersysteme bestehend aus Lithium-Ionen-Zellen oder Natrium-Ionen-Zellen fest. Die Bemessungsspannung aus Netzkreisen oder anderen Quellen (z. B. Photovoltaik) überschreitet nicht 1 000 V Wechselspannung oder 1 500 V Gleichspannung. Der Anwendungsbereich ist auf den privaten sowie kleingewerblichen Bereich beschränkt. Die Batterie-Energiespeichersysteme können auch für Laien zugänglich sein und von diesen bedient sowie betrieben werden. Für Batterie-Energiespeichersysteme in elektrischen Betriebsstätten und medizinischen Bereichen gelten weitere Anforderungen und es sind weitere Normen anzuwenden. Diese Vornorm gilt nicht für Batterie-Energiespeichersysteme, • die aus Lithiummetallzellen bestehen, • die aus Lithium-Ionen-Zellen bestehen, die vorher bereits in anderen Batterien verbaut und aus diesen entnommen wurden, • für die keine für die Serienfertigung repräsentativen Prüflinge für Typprüfungen (z. B. gemäß EN 62619, EN 62477-1 usw.) zur Verfügung stehen. Wiederverwendung [en. reuse] und Umnutzung [en. repurpose] erfordern weitergehende Betrachtungen, die nicht Gegenstand dieser Vornorm sind. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass baugleiche Batterien oder Batteriesysteme nicht auch in anderen Anwendungsbereichen genutzt werden, also mehr als eine vorgesehene Verwendung haben. Anmerkung: Stationäre Lithium-Ionen-Batterien, die zuvor als Traktionsbatterien für Straßenfahrzeuge zugelassen waren (Umwidmung bzw. Umnutzung (2nd Use/Repurposing) werden in der Vornorm DIN VDE V 0510-100 (Sicherheit von Lithium-Ionen-Batterien aus dem Fahrzeugbereich für den Einsatz in ortsfesten Anwendungen) behandelt.
Beginn
2024-12-19
Geplante Dokumentnummer
DIN VDE V 0510-312
Projektnummer
02232809