Emissionsminderung - Kleine und mittlere Feuerungsanlagen (gemäß 1. BImSchV) - Prüfverfahren zur Ermittlung der Wirksamkeit von nachgeschalteten Staubminderungseinrichtungen - Teil 1: Elektrostatische Staubabscheider für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer maximalen Nennwärmeleistung von 25 kW
Kurzreferat
Um die Luftqualitätssituation vor allem in den Wohngebieten weiter zu verbessern und insbesondere um die Feinstaub-Emission von Feuerungsanlagen weiter zu verringern, hat der Gesetzgeber im Jahr 2010 die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) novelliert, in der Austausch- oder Nachrüstregelungen für Bestandsanlagen vorgesehen wurden. Danach erlaubt die Nachrüstung einer nachgeschalteten Staubminderungseinrichtung nach dem Stand der Technik den Weiterbetrieb von bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen, für die kein Nachweis der Einhaltung von für Bestandsanlagen zulässigen Staubemissionen erbracht werden kann. Zu den geeigneten Staubminderungseinrichtungen zählen elektrostatische Abscheider, bei denen das Abscheidevermögen u. a. durch die Staubeigenschaften, die Staubmassenkonzentration und den Abgasvolumenstrom beeinflusst wird. Diese Parameter sind wiederum von der Art und dem Betrieb der Einzelraumfeuerungsanlage einerseits und vom Brennstoff andererseits abhängig. Um eine Vergleichbarkeit der Abscheideleistung verschiedener elektrostatischer Abscheider zu ermöglichen, sind einheitliche Prüfkriterien erforderlich, die in dieser Norm festgelegt werden.
Beginn
2024-08-21
Geplante Dokumentnummer
DIN/TS 33999-1
Projektnummer
13402184