Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
Kurzreferat
Diese Norm legt die Mindestanforderungen an die Wärmedämmung von Bauteilen sowie im Bereich von Wärmebrücken in der Gebäudehülle von Hochbauten fest. Die Anforderungen an die Mindestwerte von Wärmedurchlasswiderständen gelten für: - alle Räume, die ihrer Bestimmung nach auf eine Raum-Solltemperatur von mindestens 19 °C beheizt werden; - alle Räume, die ihrer Bestimmung nach auf eine Raum-Solltemperatur von mindestens 12 °C und weniger als 19 °C beheizt werden; - sowie für solche Räume, die über Raumverbund durch die vorgenannten Räume beheizt werden. Die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz im Bereich von Wärmebrücken gelten für - alle Räume, die ihrer Bestimmung nach auf eine Raum-Solltemperatur von mindestens 19 °C beheizt werden; - sowie für solche Räume, die über Raumverbund durch die vorgenannten Räume beheizt werden. Dieses Dokument legt die Anforderungen für wärmeschutztechnische Hinweise für die Planung und Ausführung von Aufenthaltsräumen in Hochbauten fest. Die Anforderungen gelten für zu errichtende Gebäude, für Erweiterungen bestehender Gebäude und für neue Bauteile wie z.B. Verschließen von Fensteröffnungen in bestehenden Gebäuden. Weitergehende Festlegungen, z. B. Arbeitsschutz, sind von dieser Norm unberührt. Die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz (Abschnitt 8) gelten für Aufenthaltsräume.
Beginn
2024-07-24
Geplante Dokumentnummer
DIN 4108-2
Projektnummer
00519745
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
Ersatzvermerk
Vorgesehen als Ersatz für DIN 4108-2:2013-02
Norm-Entwurf
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
2024-12
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Vorgänger-Dokument(e)
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
2013-02