Projekt

Künstliche Kletteranlagen - Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Klettergriffe

Kurzreferat

Dieses Europäische Dokument legt die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Klettergriffe fest. Dieses Europäische Dokument gilt für Klettergriffe, die für das natürliche Vorankommen von Kletterern, das heißt ohne den Gebrauch künstlicher Hilfsmittel (zum Beispiel Eispickel, Steigeisen, Haken, Klemmkeile) an künstlichen Kletteranlagen (KKA) und Boulderwänden verwendet werden. Klettergriffe sind zum Befestigen an KKA mit Bolzen, Schrauben und so weiter konstruiert. Zu den Klettergriffen gehören große Volumen oder Strukturen, die für den Gebrauch ohne zusätzlich daran befestigte Klettergriffe ausgeführt sind. Die Hauptbefestigungspunkte für Klettergriffe sind Teil der KKA-Anordnung und werden in EN 12572-1 und EN 12572-2 behandelt. Dieses Europäische Dokument gilt nicht für Eisklettern, "Drytooling" (Eisklettern an künstlichen Wänden) und Spielplatzgeräte. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-01-08 AA "Künstliche Kletteranlagen" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).

Beginn

2024-02-22

WI

00136514

Geplante Dokumentnummer

DIN EN 12572-3 rev

Projektnummer

11201438

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 112-01-08 AA - Künstliche Kletteranlagen  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 136/WG 9 - Künstliche Kletteranlagen  

Ihr Kontakt

Michael Gäbel

Am DIN-Platz, Burggrafenstr. 6
10787 Berlin

Tel.: +49 30 2601-2182
Fax: +49 30 2601-42182

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