Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten - Sicherheit - Teil 2: Mobile Bohrgeräte für Tiefbau, Geotechnik und Gewinnung
Kurzreferat
Dieses Dokument behandelt zusammen mit ISO 20770 Teil 1 alle signifikanten Gefährdungen für mobile Bohrgeräte für den Einsatz im Boden oder in Boden- und Gesteinsgemischen im Bauwesen und in der Geotechnik, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen der Fehlanwendung während der gesamten Lebensdauer der Maschine eingesetzt werden (siehe Abschnitt 4). Die Anforderungen dieses Teils ergänzen die gemeinsamen Anforderungen, die in ISO 20770-1:20XX formuliert sind. Dieses Dokument wiederholt nicht die Anforderungen aus ISO 20770-1:20XX, sondern ergänzt oder ersetzt die Anforderungen für die Anwendung auf mobile Bohrgeräte. In diesem Dokument umfasst der allgemeine Begriff "mobiles Bohrgerät" mehrere verschiedene Arten von Maschinen für den Einsatz: - im Tiefbau; - in der Geotechnik (einschließlich Bodenuntersuchung, Verankerung, Bodenvernagelung, Minipfählen, Bodenstabilisierung, Injektionen); - beim Bohren von Wasserbrunnen; - in geothermischen Anlagen; - bei Deponiebohrungen; - bei Unterfangung und Tunnelbau; - sowohl über als auch unter Tage. Typischerweise werden beim Bohren mit zunehmender Tiefe des Bohrlochs Bohrgestänge, Rohre, Futterrohre oder Schnecken usw., normalerweise mit Gewinde, hinzugefügt. ANMERKUNG 1 ISO 20770-1:20XX umfasst Maschinen mit einem Drehmoment von mehr als 35 kNm. ANMERKUNG 2 Der Begriff "Bohrgeräte" schließt Geräte mit einem separaten, vom Gerätehersteller gelieferten Aggregat ein. Die folgenden Maschinen sind vom Anwendungsbereich dieses Dokuments ausgeschlossen: - Tunnelbaumaschinen, schildlose Tunnelvortriebsmaschinen und stangenlose Schachtvortriebsmaschinen für Felsen nach prEN 16191; - Raisebohrmaschinen; - Bohrgeräte für die Öl- und Gasindustrie; - Spezielle Bergbaumaschinen und -ausrüstungen für den Tagebau (z. B. Gesteinsbohrgeräte, Sprenglochbohrer) (im Rahmen des CEN/TC 196); - Alle Bergbaumaschinen und -ausrüstungen für die Gewinnung fester mineralischer Stoffe unter Tage (z. B. Gesteinsbohrgeräte, Raisebohrmaschinen, Schachtbohrgeräte, Schneckenbohrgeräte, Jumbos) sowie Maschinen und Ausrüstungen für die Erschließung von Bergwerken unter Tage (im Anwendungsbereich von CEN/TC 196); - Kernbohrmaschinen auf Ständern (abgedeckt durch EN 12348); - Handgehaltene Maschinen (insbesondere Maschinen, die unter ISO 11148-5 fallen). Dieses Dokument gilt nicht für mobile Bohrgeräte für Erdreich oder Boden-Fels-Gemisch im Bauwesen und in der Geotechnik, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung hergestellt wurden.
Beginn
2023-09-27
WI
00151538
Geplante Dokumentnummer
DIN EN ISO 20770-2
Projektnummer
06004465
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-13-03 AA - Bohrgeräte und Gründungsmaschinen (SpA CEN/TC 151/WG 3 und SpA ISO/TC 195/SC 3)
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 151/WG 3 - Bohrgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen
Zuständiges internationales Arbeitsgremium
ISO/TC 195/SC 3/WG 2 - Sicherheit von Bohrgeräten und Gründungsmaschinen