Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten - Sicherheit - Teil 1: Gemeinsame Anforderungen
Kurzreferat
Dieses Dokument legt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für Bohrgeräte und Gründungsmaschinen fest. Dieses Dokument behandelt die signifikanten Gefährdungen, die Bohrgeräte und Gründungsmaschinen gemeinsam sind (siehe ISO 21467:202X und ISO 11886:202XAnhang A), wenn sie bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Missbrauchsbedingungen verwendet werden, die mit der gesamten Lebensdauer der Maschine verbunden sind (Transport, Montage, Demontage, Ausrüstung in Betrieb und außer Betrieb, Wartung, Verbringung auf die Baustelle, Lagerung, Außerbetriebsetzung und Verschrottung). ANMERKUNG 1 Die in diesem Teil der Norm festgelegten Anforderungen sind für zwei oder mehr Familien von Bohrgeräten und Gründungsmaschinen gemeinsam. Dieses Dokument enthält Sicherheitsanforderungen für alle Arten von Bohrgeräten und Gründungsmaschinen und ist für die Verwendung in Verbindung mit einem der Teile 2 bis 7 vorgesehen. Diese maschinenspezifischen Teile wiederholen nicht die Anforderungen aus Teil 1, sondern ergänzen oder modifizieren die Anforderungen für die jeweilige Art von Bohrgeräten und Gründungsmaschinen. Für Mehrzweckmaschinen werden die Teile der Norm verwendet, die die spezifischen Funktionen und Anwendungen abdecken, z. B. werden für eine Bohrmaschine, die auch als Rammmaschine verwendet wird, die entsprechenden Anforderungen von ISO 20770-1, ISO 20770-2 und ISO 20770-3 verwendet. Die folgenden Maschinen sind vom Anwendungsbereich dieser Norm ausgeschlossen: - Tunnelbaumaschinen, schildlose Tunnelvortriebsmaschinen und stangenlose Schachtvortriebsmaschinen für Felsen nach prEN 16191; - Raisebohrmaschinen; - Bohrgeräte für die Öl- und Gasindustrie; - Spezielle Bergbaumaschinen und -ausrüstungen für den Tagebau (z. B. Gesteinsbohrgeräte, Sprenglochbohrer) (im Rahmen des CEN/TC 196); - Alle Bergbaumaschinen und -ausrüstungen für die Gewinnung fester mineralischer Stoffe unter Tage (z. B. Gesteinsbohrgeräte, Raisebohrmaschinen, Schachtbohrgeräte, Schneckenbohrgeräte, Jumbos) sowie Maschinen und Ausrüstungen für die Erschließung von Bergwerken unter Tage (im Anwendungsbereich von CEN/TC 196); - Kernbohrmaschinen auf Ständern (abgedeckt durch EN 12348); - Handgehaltene Maschinen (insbesondere Maschinen, die unter ISO 11148 5 fallen). ANMERKUNG 2 Spezifische Anforderungen für Offshore-Anwendungen werden in diesem Dokument nicht behandelt. Wird eine Bohr- oder Gründungsausrüstung mit fester Konfiguration, die nicht dafür vorgesehen ist getrennt zu werden, unter Verwendung eines Trägers auf der Basis von Erdbaumaschinen, landwirtschaftlichen Geräten oder einem Kran zusammengebaut, dann wird die vollständige Baugruppe von dieser Norm abgedeckt. Bohrgeräte und Gründungsmaschinen, die in den Anwendungsbereich von ISO 20770 Teile 1 bis 6 fallen, können austauschbare Zusatzausrüstungen enthalten, die in den Anwendungsbereich von ISO 20770-7 fallen, entweder als integraler Bestandteil ihrer Konstruktion oder als austauschbare Ausrüstungen. Sollen Bohrgeräte und Gründungsmaschinen in explosionsgefährdeten Bereichen oder bei Blitzschlaggefahr eingesetzt werden, müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, die in diesem Dokument nicht behandelt werden.
Beginn
2023-09-27
WI
00151537
Geplante Dokumentnummer
DIN EN ISO 20770-1
Projektnummer
06004464
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-13-03 AA - Bohrgeräte und Gründungsmaschinen (SpA CEN/TC 151/WG 3 und SpA ISO/TC 195/SC 3)
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 151/WG 3 - Bohrgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen
Zuständiges internationales Arbeitsgremium
ISO/TC 195/SC 3/WG 2 - Sicherheit von Bohrgeräten und Gründungsmaschinen