Verpackungen für in der Endverpackung zu sterilisierende Medizinprodukte - Teil 3: Papier zur Herstellung von Papierbeuteln (festgelegt in EN 868-4) und zur Herstellung von Klarsichtbeuteln und -schläuchen (festgelegt in EN 868-5) - Anforderungen und Prüfverfahren
Kurzreferat
Dieses Dokument legt Prüfverfahren und Werte für Papier zur Herstellung von Einweg-Papierbeuteln (festgelegt in EN 868-4) und zur Herstellung von Einweg-Klarsichtbeuteln und schläuchen (festgelegt in EN 868-5) fest, die verwendet werden als Sterilbarrieresysteme und/oder Verpackungssysteme für in der Endverpackung zu sterilisierende Medizinprodukte, die durch Sterilisationsverfahren sterilisiert werden, die Eigenschaften erfordern, welche für die Sterilisation bei höherer Temperatur spezifisch sind, wie z. B. die in Gesundheitseinrichtungen angewendete Sterilisation durch feuchte Hitze. Im Gegensatz zu den allgemeinen Anforderungen, welche durch EN ISO 11607-1 und EN ISO 11607-2 [2] festgelegt sind, legt dieser Teil der EN 868 Materialien, Prüfverfahren und Werte fest, welche spezifisch für die in diesem Dokument betrachteten Produkte sind.
Beginn
2023-02-21
WI
00102178
Geplante Dokumentnummer
prEN 868-3
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 176-03-07 AA - Sterilgutversorgung
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 102/WG 4 - Verpackungen
Ersatzvermerk
Vorgesehen als Ersatz für EN 868-3:2017-02
Norm-Entwurf
Verpackungen für in der Endverpackung zu sterilisierende Medizinprodukte - Teil 3: Papier zur Herstellung von Papierbeuteln (festgelegt in EN 868-4) und zur Herstellung von Klarsichtbeuteln und - schläuchen (festgelegt in EN 868-5) - Anforderungen und Prüfverfahren
2024-04
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