Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung; Beiblatt 3: Gemeinsamer und nicht gemeinsamer Betrieb von Lüftungsgeräten und Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe - Installationsregel
Kurzreferat
Das Beiblatt 3 zur DIN 1946-6:2019 gilt für die Planung, Errichtung (Installation), Übergabe/Übernahme und Instandhaltung von ventilatorgestützten Abluft- bzw. Zu- und Abluftgeräten, sowie von Dunstabzugshauben und anderen luftabsaugenden Einrichtungen in Verbindung mit raumluftabhängigen und raumluftunabhängigen Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe für einfach belegte Abgasanlagen. Als Einzelraumfeuerstätten gilt die Definition der 1. BImSchV zur Einzelraumfeuerungsanlage. Als Abluftgeräte gelten auch Entlüftungsgeräte für fensterlose Sanitärräume nach DIN 18017-3. Ventilatorgestützte Zuluftgeräte sind nicht erfasst, da im Betrieb kein gefahrdrohender Unterdruck auftritt. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 041-02-51 AA „Lüftung von Wohnungen“ im DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) erarbeitet.
Beginn
2023-10-20
Geplante Dokumentnummer
DIN 1946-6 Beiblatt 3
Projektnummer
04112128
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 041-02-51 AA - Lüftung von Wohnungen (SpA CEN/TC 156/WG 2 und CEN/TC 156/WG 16)