Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 3: Aufstellungsort und Schutz von Personen
Kurzreferat
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Die in dieser Europäischen Norm verwendete Benennung "Kälteanlage" schließt Wärmepumpen mit ein. Dieser Teil 3 der Europäischen Norm gilt für den Aufstellungsort (Aufstellungsraum und Versorgungseinrichtungen). Er legt die Anforderungen fest, die aufgrund der Kälteanlage und von deren Bauteilen für die Sicherheit vor Ort erforderlich sein können, die jedoch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kälteanlage und deren Bauteilen stehen. Diese Norm gilt für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, mit Ausnahme von Luftkonditioniersystemen in Kraftfahrzeugen, die von bestimmten Produktnormen wie z. B. ISO 13043 abgedeckt werden; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen; d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind. Anlagen mit anderen als den in "EN 378-1:2016+A1:2020", Anhang E, aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm. Die vorliegende Norm gilt nicht für eingelagerte Güter. Diese Norm gilt nicht für Kälteanlagen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden, ausgenommen sind im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und Modifizierungen an der Anlage. Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf eine andere Art des Kältemittels; in diesem Fall muss die Übereinstimmung mit den zutreffenden Abschnitten von Teil 1 bis Teil 4 der Normenreihe beurteilt werden.
Beginn
2023-11-09
WI
00182096
Geplante Dokumentnummer
DIN EN 378-3 rev
Projektnummer
04400334
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 044-00-01 AA - Sicherheit und Umweltschutz
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 182/WG 6 - Überarbeitung der EN 378