Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen
Kurzreferat
Dieses Dokument ist anwendbar für punktförmig gelagerten Verglasungen. Dabei werden Punkthalter unterschieden in Tellerhalter und Senkkopfhalter, die durch Glasbohrungen geführt werden, sowie Klemmhalter, die am Rand bzw. an den Ecken der Verglasung angeordnet werden. Dieses Dokument ist nur für Verglasungskonstruktionen anwendbar, bei denen alle Glasscheiben ausschließlich durch mechanische Halterungen formschlüssig gelagert sind. Dieses Dokument ist ausschließlich für ausfachende Verglasungen nach DIN 18008-1:2020-05, 3.1.1 anwendbar. Dieses Dokument behandelt die Verwendung von Tellerhaltern mit zylindrischen Glasbohrungen und Senkkopfhaltern mit teilweise konischen Glasbohrungen, die die gesamte Glasdicke umgreifen. Für Verglasungen, die gegen Absturz sichern, für begehbare oder an zu Instandsetzungsmaßnahmen betretbare Verglasungen gelten zusätzliche Anforderungen nach DIN 18008-4 bis DIN 18008-6. Hinsichtlich der Unterscheidung in Horizontal- und Vertikalverglasung sind die Bestimmungen nach DIN 18008-1 sinngemäß anwendbar.
Beginn
2020-12-18
Geplante Dokumentnummer
DIN 18008-3
Projektnummer
00519046
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
Ersatzvermerk
Vorgesehen als Ersatz für DIN 18008-3:2013-07
Norm-Entwurf
Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen
2023-11
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Vorgänger-Dokument(e)
Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen
2013-07