NA 112-07-01 AA
Spielplatzgeräte
Das Arbeitsgremium NA 112-07-01 AA "Spielplatzgeräte" des DIN-Normenausschusses Sport- und Freizeitgerät (NASport) hat die Aufgabe, Normungsarbeiten für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden für Kinder durchzuführen. Der Aufgabenbereich umfasst Spielplatzgeräte, die für den Gebrauch in Schulen, Kindertageseinrichtungen, öffentlichen Spielplätzen, Restaurants, Einkaufszentren und ähnlichen öffentlich zugänglichen Orten bestimmt sind. Neben den allgemeinen Sicherheitsanforderungen wurden für die folgenden speziellen Spielplatzgeräte zusätzliche Sicherheitsanforderungen festgelegt: Schaukeln, Rutschen, Seilbahnen, Karussells und Wippgeräte. Aktuelle Projekte behandeln umschlossene Spielplatzgeräte und Raumnetze. Wichtige Aspekte der Normung von Spielplatzgeräten sind sicherheitstechnische Festlegungen, z. B. Prüfverfahren, Kennzeichnung, Anforderungen an Installationen, Inspektionen, Wartung und Instandhaltung. Die in diesem Ausschuss erarbeiteten sicherheitstechnischen Normen sind im Verzeichnis 2 zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) gelistet. Der NASport hält auch das Sekretariat der europäischen Arbeitsgruppe CEN/TC 136/SC 1/WG 11 "Klettergeräte für Spielplätze" und stellt für diese den Obmann. Darüber hinaus vertreten Delegierte dieses Gremiums die deutschen Normungsinteressen in weiteren Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene.
Untergremien von NA 112-07-01 AA
Kurzbezeichnung | Name | Untergremien |
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NA 112-07-01-01 AK | Beiblatt DIN EN 1176 | 0 |
NA 112-07-01-02 AK - ruhend | Inklusion | 0 |
NA 112-07-01-03 AK | Optimierung der Anforderungen in der Normenreihe EN 1176 | 0 |