NA 062-08-17 AA
Nanotechnologien
Der Arbeitsausschuss NA 062-08-17 AA "Nanotechnologien" hat die Aufgabe, Anforderungen und Prüfverfahren festzulegen, die im Zusammenhang mit dem Verstehen und Kontrollieren der Materialeigenschaften und Verfahren im Nanometermaßstab, typischerweise (aber nicht ausschließlich) unter 100 Nanometer in mindestens einer Dimension, wo üblicherweise größenabhängige Phänomene einsetzen, die neue Anwendungen ermöglichen, stehen. Weiterhin geht es um die Nutzung der Eigenschaften nanoskaliger Materialien, die sich von denen einzelner Atome, Moleküle und makroskopischer Stoffmengen unterscheiden, um verbesserte Materialien, Geräte und Systeme herzustellen, die diese neuen Eigenschaften ausschöpfen. Der Arbeitsausschusses NA 062-08-17 AA ist der Spiegelausschuss zum europäischen CEN/TC 352 sowie zum internationalen ISO/TC 229 und der ISO/TC 229/JWG 1. Der Arbeitsausschuss hat 3 Unterausschüsse, die sich um die Entwicklung normativer Dokumente in den Bereichen Prüfverfahren, Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltaspekte sowie Materialspezifikationen, Produkte und Anwendungen kümmern. Der Arbeitsausschuss übernimmt die Arbeit und die Spiegelung des NA 062-08-17-04 UA solange dieser ruhend gestellt ist.
Untergremien von NA 062-08-17 AA
Kurzbezeichnung | Name | Untergremien |
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NA 062-08-17-02 UA | Prüfverfahren | 0 |
NA 062-08-17-03 UA | Gesundheits- und Umweltaspekte | 0 |
NA 062-08-17-04 UA - ruhend | Werkstoffspezifikationen, Produkte und Anwendungen | 0 |