NA 062-07-46 AA
Reststofffragen
Der Arbeitsausschuss NA 062-07-46 AA "Reststofffragen" hat die Aufgabe für Inhaber einer Genehmigung, den Gutachter sowie die zuständigen Behörden, einheitliche Anforderungen an die Bestimmung der Aktivität bei der Freigabe von mit radioaktiven Stoffen kontaminiertem oder aktiviertem Metallschrott, Bodenfläche, Bauschutt oder Gebäuden für die ein späterer Abriss oder eine Folgenutzung außerhalb einer atomrechtlichen Genehmigung vorgesehen ist, festzulegen. Hauptaufgabe des Arbeitsausschuss ist derzeit die Überarbeitung und Aktualisierung der Normen der Reihe "Aktivitätsmessverfahren für die Freigabe von radioaktiven Reststoffen und kerntechnischen Anlagenteilen".