NA 062-07 FBR
Fachbereichsbeirat Kerntechnik und Strahlenschutz
Die Aufgabe des NA 062-07 FBR liegt in der Koordinierung der Normungsarbeiten im Fachbereich 7 sowie der Überprüfung und Sicherstellung der Finanzierung der Arbeiten im Fachbereich Kerntechnik und Strahlenschutz. Der Fachbereichsbeirat (FBR) legt das Rahmenprogramm für die Arbeitsausschüsse im Fachbereich Kerntechnik und Strahlenschutz unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Bedürfnisse der Allgemeinheit fest. Der FBR überprüft und genehmigt die Bearbeitung neuer Normungsvorhaben innerhalb des Fachbereiches und entscheidet über Gründung und Einrichtung von Arbeitsausschüssen einschließlich deren Arbeitsgebiete. Der FBR kann die angemessene Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse überprüfen. Sind die anstehenden Themen abgearbeitet, kann der FBR die Arbeitsausschüsse ruhend setzen oder sie wieder auflösen. Die Arbeitsgebiete der Arbeitsausschüsse betreffen insbesondere die Themen Strahlenschutzvorrichtungen, Bauteile aus Stahl- und Spannbeton, Zerfallsleistung, Kritikalitätssicherheit, Reststofffragen, Zerstörungsfreie, Prüfung, Betriebsüberwachung, Radionuklidlaboratorien und Transportbehälter. Der FBR führt selber keine Normungsarbeiten durch, aber er überwacht und koordiniert die aktuelle nationale, europäische und internationale Normungsarbeit. Zudem leitet er aus dem Tagesgeschäft notwendige zukünftige Normungsthemen ab. Des Weiteren betreut er die Normen, zu denen kein aktiver Arbeitsausschuss besteht und leitet die entsprechenden Schritte ein. Der FBR kümmert sich ebenfalls um die Öffentlichkeitsarbeit.