NA 062-07-62 AA
Strahlenschutzvorrichtungen
Der Arbeitsausschuss NA 062-07-62 AA "Strahlenschutzvorrichtungen" hat die Aufgabe, Anforderungen und Prüfverfahren an Strahlenschutzvorrichtungen festzulegen. Dabei stehen die Reduzierung der Exposition im Sinne des Strahlenschutzgesetzes im praktischen Einsatz und die Planung der Schutzvorkehrungen zur Begrenzung von Vorkommnissen sowie die Lagerung und Handhabung radioaktiver Stoffe (z. B. Strahlenquellen, Radiopharmaka und Reststoffe) im Vordergrund. Die Normen stellen eine Grundlage zur Auslegung und Beurteilung solcher Vorrichtungen sowohl für Hersteller, Planer und Betreiber als auch für zuständige Behörden und Gutachter dar. Die Auslegung von Radionuklidlaboratorien wird im NA 062-07-63 AA geregelt.