AMWHV
Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer (Artikel 1 Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung - AMWHV))