DIN 8119-1
Brückenwaagen - Teil 1: Brückengrößen, Höchstlast bis 20 t
Platform scales - Part 1: Platform sizes, capacity up to 20 t
Einführungsbeitrag
Die Norm DIN 8119-1 gilt für Brückenwaagen mit einer Höchstlast bis 20 t, jedoch nicht für Straßen- und Gleisfahrzeugwaagen. Sie ist auf das Berechnen von neuen und bestehenden Brücken von Straßenfahrzeugwaagen anzuwenden.
Die Norm DIN 8119-2 gilt für Straßenfahrzeugwaagen als Brückenwaagen und für Straßenfahrzeugwaagen als Verbundwaagen mit zwei Einzelbrücken mit ständiger Zusammenschaltung (fester Verbund) oder mit Umschalteinrichtung zur Anwahl von Einzel- oder Verbundbetrieb. Sie ist auf das Berechnen von neuen und bestehenden Brücken von Straßenfahrzeugwaagen anwendbar.
Die Norm DIN 8119-3 gilt für Gleiswaagen als Brückenwaagen und kombinierte Gleis- und Straßenfahrzeugwaagen für Normalspur (1 435 mm) und für entsprechende Waagen als Verbundwaagen mit zwei oder mehr Einzelbrücken, die in demselben Gleis hintereinander angeordnet sind. Dabei sind sie entweder ständig zusammengeschaltet (fester Verbund) oder mit einer Umschalteinrichtung zur Anwahl von Einzel- oder Verbundbetrieb ausgestattet. Die Norm ist auf das Berechnen von neuen und bestehenden Brücken von Straßenfahrzeugwaagen anzuwenden.
Die Norm DIN 8119-4 gilt für das Berechnen von Brücken für Bodenwaagen und im Boden versenkte Waagen mit einer Höchstlast max. bis 20 t mittels Lastannahmen, ausgenommen Gleis- und Straßenfahrzeugwaagen (hierzu siehe Normen DIN 8119-5 und -6). Sie ist auf das Berechnen von neuen und bestehenden Brücken von Straßenfahrzeugwaagen anzuwenden. Waagen, die im geschäftlichen und/oder amtlichen Verkehr (z. B. zur Verkehrsüberwachung) verwendet oder zur Verwendung bereitgehalten werden, sind eichpflichtig. Waagen nach DIN EN 45501 über "Metrologische Aspekte nichtselbsttätiger Waagen" entsprechen den Eichvorschriften. Die messtechnischen Anforderungen (Einhalten der Fehlergrenzen, Unveränderlichkeit gegenüber Einflussgrößen, Beweglichkeit bzw. Empfindlichkeit) lassen sich nur einhalten, wenn die Waagen entsprechend ihrer Auslegung ordnungsgemäß bedient werden. Die in dieser Norm festgelegten Regellasten entsprechen den in der Praxis am häufigsten vorkommenden Belastungsfällen. Sie berücksichtigen darüber hinaus das Aufbringen von Prüflasten bei der Eichung. Durch Hinweisschilder an der Waage soll das Bedienungspersonal auf die Tragfähigkeit Lim und die maximal zulässigen Senk- und Fahrgeschwindigkeiten hingewiesen werden.
Die Norm DIN 8119-6 gilt für das Berechnen von Brücken von Gleiswaagen und kombinierten Gleis- und Straßenfahrzeugwaagen mittels Lastannahmen. Für die Aufstellung des Standsicherheitsnachweises und die konstruktive Durchbildung der tragenden Teile gilt der DIN-Fachbericht 101. Hiernach ist für alle Tragwerke in Strecken mit Regelspur anstelle der wirklichen Betriebslasten das Lastmodell UIC 71 (Union Internationale des Chemins de fer - Internationaler Eisenbahnverband) nach Bild 1 des DIN-Fachberichtes 101, Bild 6.3, anzusetzen.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 1926-1:1973-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Angabe "Tarahöchstlast" ist entfallen; b) Erhöhung der Höchstlasten: 0,5 t auf 0,6 t, 5 t auf 6 t und 7,5 t auf 8 t; c) Aufnahme der Höchstlast 0,3 sowie weiterer Brückengrößen; d) Angaben zu Brückengrößen bei Höchstlasten von 6 t bis 20 t zusätzlich aufgenommen; e) Die Normbezeichnung wurde geändert; f) Die Normbezeichnung für die Art der Aushängeeinrichtung und die Stellung des Wägeschrankes ist entfallen; g) Der Titel der Norm wurde geändert; h) Die Normnummer wurde in DIN 8119-1 geändert.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-37-01 GA - Gemeinschaftsarbeitsausschuss NAM/DKE: Wägetechnik