BauOTRAVBek TH
Bekanntmachung über den Verzicht auf das Erfordernis einer Zustimmung im Einzelfall nach Art. 22 Thüringer Bauordnung (ThürBO) für die Anwendung bestimmter absturzsichernder, im Sinne des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 ThürBO nicht geregelter Verglasungen