DIN 12918-3
Laboreinrichtungen - Laborarmaturen - Teil 3: Entnahmestellen für technische Gase
Laboratory equipment - Laboratory fittings - Part 3: Valves for technical gases
Einführungsbeitrag
Die vorgenannten Normen vervollständigen die vierteilige Normenreihe DIN 12918, die unter dem Haupttitel
"Laboreinrichtungen - Laborarmaturen" aus folgenden Normteilen besteht:
- Teil 1: Entnahmestellen für Wasser (Mai 1999)
- Teil 2: Entnahmestellen für Brenngase (September 2002)
- Teil 3: Entnahmestellen für technische Gase
- Teil 4: Entnahmestellen für Reinstgase
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Technische Gase und Reinstgase für Laboratorien unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch ihren Reinheitsgrad. Hierbei erfolgt die Angabe der Reinheit durch eine Kurzbezeichnung, die den Mindestgehalt des reinen Gases in Prozent verschlüsselt. Die erste Stelle der Kurzbezeichnung gibt die Anzahl der Neunen in der Prozentangabe für den Gehalt an reinem Gas, die zweite Stelle die Größe der ersten von neun abweichenden Dezimalstelle an. Die beiden Stellen werden durch einen Punkt getrennt:
Beispiel 1: Argon 5.0 entspricht 99,999 % Argon
Beispiel 2: Kohlenmonoxid 3.7 entspricht 99,97 % CO.
Im Allgemeinen spricht man von einem Reinstgas, wenn die Reinheit des Gases - abhängig von der Gasart - größer als 2.5 bis 4.5 ist. Im zweiten Beispiel können die 0,03 % Restgase O2, N2, CO2, H2, Ar, CnHm und H2O jeweils im ppm-Bereich sein. Außerdem gibt es Gase mit besonderen Spezifikationen, z. B. für den Einsatz in ECD-Detektoren, die als Reinstgase angesehen werden und bei Transport und Entnahme entsprechend sorgfältig behandelt werden müssen.
Die Norm DIN 12918-3 gilt für Laborarmaturen aus metallischen Werkstoffen, die mit technischen Gasen der Reinheit 2.0 (unter Berücksichtigung besonderer Maßnahmen bis 4.5) bei Nenndrücken bis 10 bar (1,0 MPa) und Temperaturen bis 60 °C betrieben werden. Unter technischen Gasen im Sinne dieser Norm sind die folgenden in DIN EN 13792 aufgeführten Gasarten zu verstehen:
- brennbare gasförmige Kohlenwasserstoffe außer Brenngasen nach DVGW G 260
- sonstige brennbare Gase und Gasgemische
- unbrennbare Gase einschließlich verbrennungsfördernde Gase
- toxische Gase.
In der Norm sind die Maße und Anforderungen an Werkstoffe, Ausführung und Kennzeichnung für die Entnahmestellen für technische Gase festgelegt.
Die Norm DIN 12918-4 gilt für Entnahmestellen aus metallischen Werkstoffen für Reinstgase bei Nenndrücken bis 40 bar (4 MPa) und Temperaturen bis 60 °C. Festgelegt sind Bauarten und Anforderungen an Werkstoffe, Ausführung, Dichtheit, externe Anschlüsse und Kennzeichnung sowie Prüfung und Benutzerinformation für die Reinstgasentnahmestellen. Sie gilt sowohl für Reinstgasentnahmestellen aus den Einzelkomponenten Absperrventil, Dosierventil, Druckminderer und Druckmessgerät als auch für Reinstgasentnahmestellen, die mehrere Einzelkomponenten in Kombination enthalten.
Die Normen gelten nicht für Gasflaschenentnahmestellen und auch nicht für andere Armaturen, Komponenten oder Bauteile von Reinstgasversorgungseinrichtungen, es sei denn, diese wären Teil der Entnahmestelle.