DIN ISO 20041-1
; VDE 0493-1-41-1:2024-10
Tritium- und Kohlenstoff-14-Aktivität in gasfömigen Ableitungen kerntechnischer Anlagen - Teil 1: Probenentnahme von Tritium und Kohlenstoff-14 (ISO 20041-1:2022)
Tritium and carbon-14 activity in gaseous effluents and gas discharges of nuclear installations - Part 1: Sampling of tritium and carbon-14 (ISO 20041-1:2022)
Einführungsbeitrag
Ableitungen aus kerntechnischen Einrichtungen unterliegen regulatorischen Anforderungen, die von den verschiedenen Aufsichtsbehörden festgelegt werden. Eine strenge Kontrolle der Ableitungen erfolgt durch den Anlagenbetrieb im Rahmen der Ableitungsgenehmigungen mit dem Wasser und der Luft. Diese Kontrolle wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Einrichtung während ihrer gesamten Laufzeit durchgeführt. Bei der Stilllegung dieser kerntechnischen Anlagen entstehen ebenfalls flüssige und gasförmige Ableitungen, die vor ihrer Ableitung charakterisiert und quantifiziert werden sollten. Dieses Dokument beschreibt die Verfahren und Vorschriften für die Probenentnahme von Tritium und Kohlenstoff-14 in den gasförmigen Ableitungen kerntechnischer Einrichtungen, die während des Betriebs und des Rückbaus erzeugt werden. Dies schließt insbesondere Probenentnahmeorte, Probenentnahme, Durchflussmessungen in den Transportleitungen und die Sammlung für eine spätere Analyse ein. Dieses Dokument befasst sich nicht mit Echtzeitmessungen von Tritium- und Kohlenstoff-14-Aktivitäten in der Fortluft von Kaminen und Kanälen. Information zu Echtzeitmessungen sind in DIN ISO 2889 (VDE 0493-1-2889):2024-04, Anhang H, zu finden. ISO 20041-1 deckt die Probenentnahmeverfahren für Tritium und Kohlenstoff-14 ab. Eine künftige ISO 20041-2 wird sich mit der Aktivitätsanalyse von Tritium und Kohlenstoff-14 nach der Probenentnahme mittels Gaswaschflaschen befassen und eine ebenfalls künftige ISO 20041-3 mit der Aktivitätsanalyse von auf Molekularsieb gesammeltem Tritium und Kohlenstoff-14.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/GK 851 - Aktivitätsmessgeräte für den Strahlenschutz