DIN EN 12312-1
Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 1: Fluggasttreppen; Deutsche und Englische Fassung EN 12312-1:2024
Aircraft ground support equipment - Specific requirements - Part 1: Passenger stairs; German and English version EN 12312-1:2024
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen an Fluggasttreppen zur Verminderung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder dessen Beauftragten, ausgeführt werden, einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarer Missbrauch. Es berücksichtigt auch einige Funktions- und Gestaltungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Diese Europäische Norm gilt für: a) selbstfahrende Treppen mit Fahrerplatz; b) mitgängergeführte Treppen; c) schleppbare Treppen mit kraftbetriebenen Einrichtungen, zum Beispiel zur Höhenanpassung, Abstützungen; d) automatische Nachführeinrichtungen für Treppen, die für das Ein- und Aussteigen von Fluggästen bestimmt sind. "Kraftbetrieben" sollte auch verstanden werden als in Federn oder hydraulischen Akkumulatoren oder ähnlich gespeicherte menschliche Arbeitskraft, deren gefährliche Wirkung nicht zwangsläufig mit Einstellung der menschlichen Tätigkeit beendet ist, oder als unmittelbar angewandte menschliche Arbeitskraft zum Heben oder Senken von Lasten weiter bestehen kann. Zutreffende Abschnitte dieser Norm können auch als Grundlage für die Gestaltung von schleppbaren Treppen ohne kraftbetätigte Einrichtungen dienen. Diese Europäische Norm legt keine zusätzlichen Anforderungen an Folgendes fest: 1) Absturzgefahren für Personen, die das Luftfahrzeug verlassen, wenn sich die Fluggasttreppe nicht an ihrem Platz befindet; 2) Gefahren, die durch eine sich bewegende Treppe (Rolltreppe) entstehen; 3) Zugang zu Oberdecktüren. Dieser Teil der EN 12312 gilt nicht für Fluggasttreppen, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden. Wenn dieser Teil der EN 12312 in Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 und EN 1915-4 angewendet wird, sieht er die Anforderungen an Fluggasttreppen vor. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 274 "Luftfahrt-Bodengeräte" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 131-08-01 AA "Luftfracht und Bodengeräte" im DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 12312-1:2013-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde aktualisiert; b) Abschnitt 2, Normative Verweisungen, wurde aktualisiert; c) Abschnitt 5, Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen, wurde vollständig überarbeitet einschließlich Folgendem: d) Unterabschnitt 5.1, Allgemeine Anforderungen, wurde überarbeitet mit Streichung der früheren Unterabschnitte 5.1.3, 5.1.12 und 5.1.13 sowie der Ergänzung der neuen Unterabschnitte 5.1.9, 5.1.13, 5.1.14 und 5.1.15 betreffend neuer Anforderungen für stehende Fahrerpositionen, Gestaltung schleppbarer Treppen für den Schiebe- und Zugkraftaufwand, die Kennzeichnung und Platzierung der Handgriffe an allen manuell bewegten Fluggasttreppen; e) Unterabschnitt 5.4, Plattformen, wurde aktualisiert mit dem zusätzlichen Unterabschnitt 5.4.8 betreffend Sicherheitsabstände für alle Türen/Luftfahrzeuge der GSE; f) Abschnitt 7, Benutzerinformation, wurde aktualisiert mit der Ergänzung einer neuen Anforderung für Kennzeichnungen an Fluggasttreppen; g) Anhang A, Liste signifikanter Gefährdungen, wurde aktualisiert; h) die Literaturhinweise wurden aktualisiert.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 131-08-01 AA - Luftfracht und Bodengeräte