DIN EN IEC 60068-2-87
; VDE 0468-2-87:2024-06
Umgebungseinflüsse - Teil 2-87: Prüfverfahren - Prüfung xx: UV-C-Beaufschlagung von Materialien und Komponenten zur Nachbildung keimtötender ultravioletter Strahlung oder entsprechender Anwendungen (IEC 104/1023/CDV:2023); Deutsche und Englische Fassung prEN IEC 60068-2-87:2023
Environmental Testing - Part 2-87: Tests - Test xx: UV-C Exposure of Materials and Components to Simulate Ultraviolet Germicidal Irradiation or Other Applications (IEC 104/1023/CDV:2023); German and English version prEN IEC 60068-2-87:2023
Einführungsbeitrag
Dieser Teil der IEC 60068-Reihe enthält eine Beschreibung der Kammer und Verfahren für die Prüfung von elektrotechnischen Geräten oder Komponenten, welche keimtötender ultravioletter Strahlung (UVGI) ausgesetzt werden sollen. Die genutzte UV-C-Strahlung kann polymere und Textil-Materialien verändern beziehungsweise schädigen; daher werden hier ebenfalls Kriterien zur Feststellung der Belastbarkeit in wiederholter Anwendung des UVGI dargestellt. DIN EN IEC 60068-2-86 (VDE 0468-2-86) beschreibt Prüfverfahren, ausgerichtet auf Bewertung der Tauglichkeit von Prüflingen für ihren entsprechenden Einsatz, zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Funktion, im Sinne von elektrischen, mechanischen oder sonstigen physikalischen Veränderungen oder auch einer signifikanten Verringerung der Eigenschaften unter UV-C-Strahlungseinwirkung. In der jeweiligen Spezifikation muss das erforderliche Verfahren zur Bewertung und Prüfung der Prüflinge (Anfangs-/Zwischen-/Endprüfung) festgelegt sein. Auf dieser Grundlage fußt die jeweilige Bewertung zur spezifischen Applikation. Einige gängige Eigenschaften für die Bewertung sind Farbveränderung, Glanzveränderung, Kontaktwinkel, Lichtdurchlässigkeit und physikalische Veränderungen wie Schlag- oder Biegefestigkeit. Unmittelbar mit Feuer oder Explosionen zusammenhängende Einwirkungen obliegen einem anderen technischen Komitee. Der Norm-Entwurf 60068-2-87 liegt hier in ihrer Erstausgabe vor; insofern gibt es zum heutigen Zeitpunkt noch keine Anwendungserfahrungen, welche sich als typisch herauskristallisiert hätten.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/K 131 - Umgebungsbedingungen, Klassifizierung und Prüfungen