DIN 5566-3
Schienenfahrzeuge - Führerräume - Teil 3: Zusatzanforderungen an Nahverkehrs-Schienenfahrzeuge
Railway vehicles - Driver cabs - Part 3: Additional requirements for urban and suburban rolling stock
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 087-00-08 AA "Fahrzeugkopf/Führerraum" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF) erarbeitet. Mit Erarbeitung der Normenreihe EN 16186 wurde der Anwendungsbereich vorliegender Norm auf diejenigen Fahrzeuge beschränkt, deren Führerräume nicht einer Europäischen Norm unterliegen. Dieses Dokument gilt für alle Führerräume beziehungsweise Fahrzeugführerplätze von Schienenfahrzeugen, die der BOStrab unterliegen. Schienenfahrzeuge, die der BOStrab unterliegen, sind insbesondere Straßen- und Stadtbahnfahrzeuge sowie U-Bahn-Fahrzeuge. Es enthält Anforderungen an Führerräume beziehungsweise Fahrzeugführerplätze dieser Schienenfahrzeuge, die über die Anforderungen der DIN 5566-1 hinausgehen. Dieses Dokument gilt nicht für: - Fahrzeuge, die der EBO, ESBO, BOA und EBOA unterliegen, - Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich der Normenreihe DIN EN 16186 fallen, - Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich der Normenreihe DIN EN 14033 fallen, - Hilfsführerräume und Hilfsführerstände, die ausschließlich zu Rangierzwecken dienen, - Dampflokomotiven, Zwei-Wege-Fahrzeuge und führerstandslose ferngesteuerte Rangierfahrzeuge. Gegenüber DIN 5566-3:2006- 09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vorwort wurde aktualisiert; b) Anwendungsbereich wurde angepasst; c) normative Verweisungen wurden aktualisiert; d) in 4.4 "Maße" Angabe zu Allgemeintoleranzen ergänzt; e) Literaturhinweise wurden aktualisiert; f) Anpassung an aktuelle Gestaltungsregeln.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 5566-3:2006-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vorwort aktualisiert; b) Anwendungsbereich angepasst; c) normative Verweisungen aktualisiert; d) in 4.4 "Maße" Angabe zu Allgemeintoleranzen ergänzt; e) Literaturhinweise aktualisiert; f) Dokument redaktionell überarbeitet.