DIN EN 50716
; VDE 0115-716:2024-09
Bahnanwendungen - Anforderungen für die Softwareentwicklung; Deutsche Fassung EN 50716:2023
Railway Applications - Requirements for software development; German version EN 50716:2023
Einführungsbeitrag
Zum Anwendungsbereich dieses Dokumentes gehört die Entwicklung von Software für programmierbare elektronische Systeme zur Verwendung in Anwendungen der Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie auf Bahnfahrzeuge. Das Dokument ist ausschließlich auf Software und die Wechselwirkung zwischen Software und dem System anwendbar, zu dem die Software gehört. Das Dokument ist weder für eine Anwendung im Bereich der Stromversorgung zur elektrischen Zugförderung (ortsfeste Anlagen) anzuwenden, noch für Stromversorgung und Steuerung von herkömmlichen Anwendungen, zum Beispiel Stromversorgungen auf Bahnhöfen für Büros, Geschäfte und so weiter. Anwendungsbeispiele sind die Programmierung von Anwendungen, Betriebssystemen, unterstützende Werkzeuge und Firmware.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 50128 (VDE 0831-128):2012-03, DIN EN 50128 Berichtigung 1 (VDE 0831-128 Berichtigung 1):2014-09, DIN EN 50128 Beiblatt 1 (VDE 0831-128 Beiblatt 1):2016-07, DIN EN 50128/A1 (VDE 0831-128/A1):2020-08, DIN EN 50128/A2 (VDE 0831-128/A2):2020-12, DIN EN 50657 (VDE 0831-657):2017-11 und DIN EN 50657/A1 (VDE 0831-657/A1):2024-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) es erfolgte eine verbesserte Anpassung an EN 50126-1:2017 und EN 50126-2:2017, einschließlich Definitionen; b) Abschnitt 5: Anforderungen wurden umformuliert, um die Lesbarkeit zu verbessern (während vorhandene organisatorische Auswahlmöglichkeiten weitestgehend beibehalten werden); c) Anhang A wurde aktualisiert, um eine bessere Anpassung an Lebenszyklusphasen zu erreichen; d) im informativen Anhang C, wurde ein neuer Abschnitt C.1 mit zusätzlichen Hinweisen zu Lebenszyklusmodellen hinzugefügt; e) im informativen Anhang C, wurde ein neuer Abschnitt C.2 mit zusätzlichen Hinweisen zur Modellierung für Softwareentwicklung hinzugefügt; f) ein zusätzlicher Leitfaden für Softwarekomponenten unterschiedlicher Software-Integritätslevel wurde aufgenommen; g) Anforderungen an Programmiersprachen wurden allgemeiner gefasst.