VerglasungVV TH
Bekanntmachung über den Verzicht einer Zustimmung im Einzelfall bei der Anwendung nicht geregelter Bauarten nach § 23 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) im Bereich der Glaskonstruktionen; punktförmig gelagerte Eingangs- oder Schaufensterüberdachungen aus Glas