DIN 13260-2
Versorgungsanlagen für medizinische Gase - Teil 2: Maße und Zuordnung von Steckern und gasartspezifischen Verbindungsstellen für Entnahmestellen
Supply systems for medical gases - Part 2: Dimensions and allocation of probes and gas-specific connection points for terminal units
Einführungsbeitrag
Festgelegt sind Maße und Zuordnung von Steckern und Verbindungsstellen, die für den Anschluss an Entnahmestellen von Rohrleitungssystemen für medizinische Gase und Vakuum sowie für Entnahmestellen zur Bereitstellung und Entsorgung von Luft und Stickstoff zum Betreiben chirurgischer Werkzeuge benötigt werden. Entnahmestellen sind die Stellen, an denen der Anwender zur Bereitstellung von Vakuum und von Gasen für Anästhesiegeräte, Beatmungsgeräte oder sonstige medizinische Anwendungen Anschlüsse herstellt oder löst. Durch die Verwendung von gasartspezifischen Steckern und gasartspezifischen Verbindungsstellen wird sichergestellt, dass das jeweilige medizinische Gerät mit dem richtigen Gas versorgt wird. Gegenüber der Ausgabe 2013-09 wurde der Anwendungsbereich auf Stecker und Verbindungsstellen für Argon, Sauerstoff 93, Luft und Stickstoff zum Betreiben chirurgischer Werkzeuge ohne Abluftrückführung erweitert. Darüber hinaus wurde der als "frei" ausgewiesene Stecker für das Profil Nr. 3 mit den Maßen d1 = 14 mm , d2 = 11,5 mm und d3 = 3,5 mm gestrichen. Für die Festlegung des gasartspezifischen Steckers für Sauerstoff 93 wurden im informativen Anhang die Gründe dargelegt. Für das Dokument ist der Arbeitsausschuss NA 176-05-04 AA "Zentrale Gasversorgungsanlagen" im DIN-Normenausschuss Gesundheitstechnologien (NAGesuTech) zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 13260-2:2013-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme von Steckern für Argon, Sauerstoff 93, Stickstoff, Luft und Stickstoff zum Betreiben chirurgischer Werkzeuge ohne Abluftrückführung; b) in Tabelle 1 streichen des als "frei" ausgewiesenen Steckers für Profil Nr. 3 mit den Maßen d1 = 14 mm, d2 = 11,5 mm und d3= 3,5 mm; c) Stecker für Sauerstoff/Druckluft ersatzlos gestrichen; d) Aufnahme des informativen Anhangs "Begründung"; e) redaktionelle Überarbeitung; f) Aktualisierung der Verweisungen.