DIN EN ISO 19901-3
Öl- und Gasindustrie einschließlich kohlenstoffarmer Energieträger - Spezielle Anforderungen an Offshore-Anlagen - Teil 3: Aufbauten (ISO 19901-3:2024); Englische Fassung EN ISO 19901-3:2024
Oil and gas industries including lower carbon energy - Specific requirements for offshore structures - Part 3: Topsides structure (ISO 19901-3:2024); English version EN ISO 19901-3:2024
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument enthält Anforderungen, Anleitungen und Informationen für den Entwurf und die Herstellung von Aufbauten für Offshore-Bauwerke, einschließlich der Bedingungen während des Betriebs, vor dem Betrieb und nach dem Betrieb. Die Einwirkungen auf Aufbauten und die Einwirkungseffekte in den Tragwerkskomponenten werden aus diesem Dokument abgeleitet, gegebenenfalls in Kombination mit anderen Internationalen Normen der Reihe ISO 19901 (zum Beispiel ISO 19901-1 für Windeinwirkungen, ISO 19901-2 für seismische Einwirkungen) und ISO 19902 für Ermüdungsauslegung. Dieses Dokument ist für Folgendes anwendbar: - Aufbauten auf gegründeten Offshore-Bauwerken; - diskrete Struktureinheiten, die auf den Rumpfstrukturen von schwimmenden Offshore-Strukturen und mobilen Offshore-Einheiten angebracht sind; - Aufbauten von arktischen Offshore-Strukturen, mit Ausnahme der Überwinterung (siehe ISO 19906). Wenn ein Teil der Oberseitenstruktur Teil der Primärstruktur des gesamten Struktursystems ist, das globalen Plattformeinwirkungen widersteht, werden die Anforderungen dieses Dokuments durch die anwendbaren Anforderungen in ISO 19902, ISO 19903, ISO 19904-1, ISO 19905-1 und ISO 19906 ergänzt. Für diejenigen Teile von schwimmenden Offshore-Strukturen und mobilen Offshore-Einheiten, die den Regeln einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft unterliegen, ersetzen die entsprechenden Klassenregeln die entsprechenden Anforderungen dieses Dokuments. Dieses Dokument befasst sich auch mit der Verhütung, Beherrschung und Bewertung von Bränden, Explosionen und anderen Unfallereignissen. Die Brand- und Explosionsvorschriften dieses Dokuments können auf die Teile des Rumpfes von schwimmenden Offshore-Strukturen und mobilen Offshore-Einheiten angewendet werden, die Kohlenwasserstoff verarbeitende Anlagen, Rohrleitungen oder Lagerräume enthalten. Dieses Dokument gilt für strukturelle Komponenten einschließlich der folgenden: - Primär- und Sekundärstruktur in Decks, Modultragrahmen und Modulen; - Fackelplattformen; - Kransockel und andere Kranstützvorrichtungen; - Hubschrauberlandedecks (Heli-Decks); - dauerhaft angebrachte Brücken zwischen einzelnen Offshore-Bauwerken; - Masten, Türme und Ausleger auf Offshore-Bauwerken. Dieses Dokument enthält Anforderungen für die Auswahl und Anwendung einer nationalen Baunorm mit einem Korrespondenzfaktor für die Bestimmung der Widerstandsfähigkeit von gewalzten und geschweißten nicht kreisförmigen prismatischen Bauteilen und deren Verbindungen. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 109-00-01-07 AK "Offshore Bauwerke - Spiegelausschuss zu ISO/TC 67/SC 7" im DIN-Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 19901-3:2015-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Angleichung der Terminologie an ISO 19900; b) eine rationelle Neuordnung des Inhalts und der Nummerierung der Abschnitte; c) Übernahme der IOGP-Zusatzanforderungen (S-631-04) mit Änderungen; d) die Begriffe "nationale oder regionale Vorschriften" und "nationale oder regionale Bauvorschriften" wurden im gesamten Dokument durch "nationale Baunormen" ersetzt; e) der Begriff "Tragwerk" wurde durch "Unterbau" ersetzt und eine Definition des Begriffs "Unterbau" wurde in Abschnitt 3 hinzugefügt; f) "Wellen, Wind und Strömung" wurde durch "Metocean" ersetzt; g) "Entwurfsbewertung/Situationen" wurde durch "Entwurfssituationen" nach ISO 19900 ersetzt; h) 5.2.1 wurde aktualisiert, wobei zwischen zulässiger Spannungsauslegung (ASD, en: allowable strength design) nach ANSI/AISC 360-22 und Arbeitsbelastungsdesign (WSD, en: working stress design) nach AISC 335-89 und API RP 2A-WSD unterschieden wird; weitere Hinweise werden für schwimmende Konstruktionen gegeben, bei denen der Rumpf typischerweise nach der WSD-Methode ausgelegt wird; in 5.2.2 wird eine Anleitung zur Anwendung von Kc im Falle der WSD-Methode gegeben; i) es wurde ein neuer Unterabschnitt 5.7 "Kritische Bauwerke" hinzugefügt; j) in 6.5.2.4 wurde der Frequenzbereich zur Vermeidung struktureller Resonanz nach NORSOK N-004:2022, F-2-9-6 geändert; k) Tabelle 2 überarbeitet durch die Einführung des Begriffs "eingeschränkter Zugang für Inspektion, Wartung und Instandsetzung" und Reduktion im Falle vollständiger Zugänglichkeit (mit Bezug auf ISO 19904-1, NORSOK N-004 und DNV-OS-C101); es wurden Leitlinien für den Fall ungleicher Materialien hinzugefügt; l) 6.8.2 über Duktilität wurde eingeführt, angepasst an NORSOK N-004:2022, 7.2; m) Hinzufügung von Tabelle A.1 mit typischen Mindestwerten für lokale, primäre und globale Bemessung von Betriebseinwirkungen (Q); n) 7.3 wurde neu geordnet und aktualisiert; o) 7.5 wurde in "Indirekte Einwirkungen und resultierende Kräfte" umbenannt und entsprechend den Änderungen und Annahmen in 10.1 und 10.2 aktualisiert; p) Windeinwirkungen, 7.6.2 und A.7.6.2, Einführung von nationalen Baunormen für die Bewertung der repräsentativen Windeinwirkungen; Angleichung an ISO 19900 und ISO 19901-1 und Hinzufügung von weiteren Leitlinien; q) Angleichung der Mindest-Querbeschleunigung für seismische Einwirkungen (7.7.2 und A.7.7.2) an ANSI/API RP 2TOP; r) Erfassung und Angleichung aller Quellen für Beschleunigungen an den Aufbauten (7.9.9 und A.7.9.9); s) technische Überarbeitung der Störfälle (7.9 und A.7.9), mit Einführung von risikoinformierten und zuverlässigkeitsbasierten Ansätzen für Brände und Explosionen zusätzlich zu dem semiprobabilistischen Standardansatz; t) Kc-Korrespondenzfaktor (8.1 und A.8.1), der nach einem gleichwertigen Zuverlässigkeitsverfahren für ANSI/AISC 360-16, CSA-S16:19 und EN 1993-1-1 definiert ist; u) Verschraubung (8.4.3. und A.8.4.3) wurden nach der IOGP-Zusatzspezifikation S-631-04 geändert; v) 8.5 wurde umbenannt in "Guss- und Schmiedestücke", wobei Hinweise auf Schmiedestücke hinzugefügt wurden; w) Hinzufügung von 8.6 und A.8.6 über die Bemessung der strukturellen Stabilität in Anlehnung an ANSI/API RP 2TOP und basierend auf ANSI/AISC 360-16 und Kriterien nach EN 1993-1-1; x) Hinzufügung des Abschnitts 9 zur Beschreibung der Ansätze zur Überprüfung des Grenzzustands, einschließlich der risikoinformierten und zuverlässigkeitsbasierten Ansätze für Brand und Explosion (9.2, 9.3, A.9.2 und A.9.3), zusätzlich zu dem semiprobabilistischen Standardansatz; y) in 10.2.1 wurde eine alternative Methode (Methode b) für die Analyse der Aufbauten eingeführt, die in A.10.2.1 näher erläutert wird; die zugehörigen Unterabschnitte 6.4, 7.5, 7.8 und 10.1 sowie A.6.4, A.7.5, A.7.8 und A.10.1 wurden entsprechend aktualisiert; z) Hubschrauberlandeeinrichtungen (10.5), aktualisiert nach CAP 437 für Notlandungen und Definition von Bemessungslastkombinationen (Tabelle 7), übernommen von NORSOK N-004:2022, Tabelle F.5; Streichung der früheren Tabelle A.5; aa) Abschnitte über die Kranstützkonstruktion, 10.6 und A.10.6, wurden überarbeitet; die Kranstützkonstruktion ist nach API Spec 2C oder EN 13852-1 zu entwerfen und es werden zusätzliche Bestimmungen angegeben; die vereinfachte Ermüdungsmethode wurde an ANSI/API RP 2TOP angeglichen; bb) Tabelle 9 angepasst mit Änderungen von NORSOK N-004:2022, Tabelle F.1 und Hinzufügung einiger Beispielzahlen für Design Class; cc) frühere Abschnitte 12.1 bis 12.3.5 wurden gestrichen und in ISO 19902:2020, Abschnitt 18, verschoben; dd) in 12.2 Anforderungen an das Schweißen überarbeitet; ee) in 12.5 wurden Bestimmungen für ungleiche Werkstoffe hinzugefügt, die von NORSOK N-004:2022, F.4.4, übernommen wurden; ff) frühere Abschnitte 12 und A.12 "Korrosionsschutz" in ISO 19901-3:2014 wurden gestrichen, da sie jetzt in ISO 19902:2020 enthalten sind; in Abschnitt 14 wurde eine Verweisung auf ISO 19901-9 hinzugefügt und der frühere Abschnitt 14 in ISO 19901-3:2014 über "Topsides structure default inspection scope" wurde gestrichen, da es jetzt in ISO 19901-9 enthalten ist; in Abschnitt 14 und A.14 wurden die Unterabschnitte 14.2.2 und A.14.2.2 über "Critical structures" hinzugefügt; gg) in Anhang B, aktualisiertes Beispiel für Kc-Berechnungen nach Nutzungsverhältnis für ISO 19902 und ANSI/AISC 360-16; hh) Streichung des früheren Anhangs C; Kc wird jetzt als normativer Wert in Tabelle 4 für ANSI/AISC 360-16, CSA-S16:19 und EN 1993-1-1 angegeben.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 109-00-01-07 AK - Offshore-Bauwerke - Spiegelausschuss zu ISO/TC 67/SC 7
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 12 - Öl- und Gasindustrie einschließlich kohlenstoffarmer Energieträger