DIN EN IEC 60153-4
Metallische Hohlleiter - Teil 4: Einzelbestimmungen für Rundhohlleiter (IEC 60153-4:2022); Deutsche Fassung EN IEC 60153-4:2022
Hollow metallic waveguides - Part 4: Relevant specifications for circular waveguides (IEC 60153-4:2022); German version EN IEC 60153-4:2022
Einführungsbeitrag
Dieser Teil von IEC 60153 legt metallisches gerades Rohrmaterial mit kreisförmigem Querschnitt zur Verwendung als Hohlleiter in elektronischen Ausrüstungen fest. Ziel dieses Dokuments ist, Folgendes für metallische Hohlleiter festzulegen: a) die notwendigen Einzelheiten zur Sicherstellung der Kompatibilität und, soweit erforderlich, der Austauschbarkeit; b) Prüfverfahren; c) einheitliche Anforderungen an elektrische und mechanische Eigenschaften. Es sollte beachtet werden, dass hier keine Empfehlungen für die zur Herstellung von Wellenleitern zu verwendenden Werkstoffen gegeben werden. Die zu wählenden Werkstoffe sind zwischen Kunde und Hersteller zu vereinbaren. Dieses Dokument sollte in Verbindung mit IEC 60153-1 gelesen werden, die allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren enthält. Diese Einzelbestimmung legt die genormten Typen fest, deren Bezeichnungen und die anwendbaren Frequenzbereiche. Dafür werden die mechanischen Anforderungen, wie Maße für Innendurchmesser, der Elliptizität, Wanddicke, Exzentrität und die Außenmaße definiert. Darüber hinaus wird die Längskrümmung, die Oberflächenrauheit und die interne Beansprachung festgelegt und wie diese zu bestimmen ist. Auch wird die Prüfung des Dämpfungskoeffizienten und der Druckdichtigkeit festgelegt. Es gibt keine Einschränkungen im Anwendungsbereich des Dokuments. Dieses Dokument erhöht durch seine Anwendung die Investitionssicherheit für Hersteller und Anwender und gibt Prüflaboren und Herstellern definierte Angaben zur Prüfung und sichert Kompatibilität über Herstellergrenzen hinweg.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60153-4:2018-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bezeichnungsänderung für kleine Rundhohlleiter (z. B. C 25.5k statt C 25500); b) Überarbeitung von Tabelle 1: - Korrektur von zwei Hohlleiterbezeichnungen (jetzt C 1.2k, C 12k); - Korrektur von drei Hohlleiterdurchmessern (C 140, C 1.4k, C 14k); - strengere Grenzwerte für Innendurchmesser bei Hohlleitern kleiner als C 890; - Streichung der Hohlleiter-Dämpfungswerte für Aluminium, Gold und Messing; c) Streichung der Tabelle 2 (Doppelung) und Ersatz durch die hier ursprünglich vorgesehene Tabelle der Hohlleiter-Zwischengrößen; d) Hinzufügung einer Gleichung zur Berechnung der Dämpfung von Hohlleitern aus beliebigen Werkstoffen.