DIN EN 1009-1/A1
Maschinen für die mechanische Aufbereitung von Mineralien und ähnlichen festen Stoffen - Sicherheit - Teil 1: Gemeinsame Anforderungen für Aufbereitungsmaschinen und -anlagen; Deutsche und Englische Fassung EN 1009-1:2020/prA1:2023
Machines for mechanical processing of minerals and similar solid materials - Safety - Part 1: Common requirements for machinery and processing plants; German and English version EN 1009-1:2020/prA1:2023
Einführungsbeitrag
Dieser Änderungs-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Änderungs-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument gilt für Maschinen für die mechanische Aufbereitung von Mineralien (Zement, Kalk und Gips, Sand und Kies, Industriemineralien, Metallerze und harte und weiche Gesteins-Zuschlagstoffe, Kohle) und -produkten (Schlacke und Asche, Produktions- und Abbruchabfälle) in Bauwesen und Industrie. Gegenstand sind die folgenden Typen einzelner Maschinen zur mechanischen Aufbereitung von Mineralien und ähnlichen festen Stoffen: - Aufgabemaschinen nach EN 1009-2; - Brecher nach EN 1009-3; - Mühlen nach EN 1009-3; - Klassiermaschinen nach EN 1009-4; - Maschinen zur Reinigung, Wasseraufbereitung, Sortierung (außer Siebe) und Schlamm-Verarbeitung nach EN 1009-5; - mobile Maschinen nach prEN 1009-6. Dieses Dokument enthält die gemeinsamen Sicherheitsanforderungen für mechanische Aufbereitungsmaschinen, die zum Abbau, Recycling und zur Aufbereitung von Mineralien und Nebenprodukten (Zement, Kalk und Gips, Sand und Kies, Industriemineralien, Metallerze, Produktions- und Abbruchabfälle, Schlackeverarbeitung, harte und weiche Gesteins-Zuschlagstoffe, Kohle) im Bauwesen und Tagebau eingesetzt werden, und ist zur Verwendung mit einem der Teile EN 1009-2 bis prEN 1009-6 vorgesehen. In diesen maschinenspezifischen Teilen (EN 1009-2 bis prEN 1009-6) werden die Anforderungen aus diesem Dokument nicht wiederholt, sondern die Anforderungen für den betreffenden Maschinentyp ergänzt oder ersetzt. Die in diesem Teil von EN 1009 festgelegten Anforderungen gelten für zwei oder mehr Typen von Maschinen zur mechanischen Aufbereitung von Mineralien und ähnlichen festen Stoffen. Besondere Anforderungen in EN 1009-2 bis prEN 1009-6 haben Vorrang vor den entsprechenden Anforderungen in diesem Dokument. Dieses Dokument deckt auch Kombinationen aus zwei oder mehr der erwähnten Maschinen ab, die dann als ganzheitliche Maschine funktionieren. Die im Anwendungsbereich dieses Dokuments beinhalteten Maschinen können feststehend, teilmobil oder mobil sein. prEN 1009-6 "Spezifische Anforderungen für mobile und semi-mobile Anlagen" ist in Vorbereitung, um spezifische Anforderungen (zum Beispiel Beweglichkeit, Bremsen, Zugang, häufiger Transport) einschließlich Ausnahmen und zusätzliche Anforderungen an mobile und semi-mobile Anlagen abzudecken. Dies bedeutet, dass mobile Maschinen nicht behandelt werden, solange EN 1009-6 nicht von CEN veröffentlicht wurde. Dieses Dokument behandelt den Transport, die Errichtung, die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Instandhaltung von Einzelmaschinen oder Kombinationen von Einzelmaschinen. Dieses Dokument behandelt signifikante Gefährdungen, die den in diesem Anwendungsbereich aufgeführten Maschinentypen gemeinsam sind, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen für eine vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung verwendet werden (siehe Anhang F), sowie die Gefährdungen aufgrund der Kombination dieser Maschinen und legt die geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Risiken fest, die sich aus den signifikanten Gefährdungen ergeben. Konstruktion aufgrund von Straßenverkehrsvorschriften ist nicht durch dieses Dokument abgedeckt. Dieses Dokument behandelt nicht: - Konstruktion in Verbindung mit Straßenverkehrsvorschriften; - Gefährdungen, die aus dem Einsatz der Maschinen in explosionsgefährdeten Umgebungen, der Aufbereitung explosiver Materialien und durch Risiken in Bezug auf elektromagnetische Verträglichkeit entstehen; - spezifische Gefährdungen in Verbindung mit mobilen Maschinen. EN ISO 13766-1 und EN ISO 13766-2 legen Prüfverfahren und Abnahmekriterien zur Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit für alle Arten mobiler Baumaschinen fest. Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden. Dieses Dokument (EN 1009-1:2020/prA1:2023) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-13-09 AA "Zerkleinerungs- und Siebmaschinen (SpA CEN/TC 151/WG 9)" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Aufgabemaschinen und Stetigförderer sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-13-09 AA - Zerkleinerungs- und Siebmaschinen (SpA CEN/TC 151/WG 9)
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 151/WG 9 - Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Zement, Kalk und Gips - Sicherheit