TRGS 901.72 Teil 1
Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz - Luftgrenzwerte für komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische - Teil 1: MAK für Kühlschmierstoffdämpfe und -aerosole; wassermischbare und nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe mit einem Flammpunkt größer 100 °C