DIN 19643-1
Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Treatment of water of swimming pools and baths - Part 1: General requirements
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument ist anzuwenden für Wasser einschließlich Meerwasser, Mineralwasser, Heilwasser, Sole (auch künstlich hergestellte) und Thermalwasser in Schwimm- und Badebeckenanlagen mit öffentlicher Nutzung einschließlich solcher Einrichtungen, die von einem größeren und wechselnden Personenkreis genutzt werden. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für Wasser in Bädern zur privaten Nutzung, für Wasser in Anlagen mit biologischer Wasseraufbereitung sowie für Wasserspielplätze. Dieses Dokument ist ferner nicht anzuwenden für Floatinganlagen und/oder Floatingbäder nach DGfdB R 65.11, in denen das Wasser chargenweise oder diskontinuierlich aufgearbeitet wird. Dieses Dokument wurde vom DIN-DVGW-Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 119-07-16 AA "Schwimmbeckenwasseraufbereitung" des DIN-Normenausschusses Wasserwesen (NAW) erarbeitet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 19643-1:2012-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an das Reinwasser und das Beckenwasser überarbeitet bzw. ergänzt; b) Anforderungen an Therapiebecken überarbeitet; c) Festlegungen zur Dimensionierung der Aufbereitungsanlage (Nennbelastung, Mindestüberlauf, Volumenströme, Sonderfälle) neu gefasst; d) Anforderungen an die Chemikaliendosierung überarbeitet; e) Angaben zu Verfahrenskombinationen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser modifiziert; f) Festlegungen zur Betriebskontrolle der Wasserbeschaffenheit (Zeitfolge der Kontrollen, Probenahmestellen und Probenahme, Untersuchungsumfang, Bewertung und Maßnahmen bei Nachweis von Legionella spec.) überarbeitet bzw. ergänzt; g) Norm-Inhalt an die technische Weiterentwicklung angepasst; h) normative Verweisungen aktualisiert; i) Brom zur Desinfektion bei Verfahrenskombinationen mit Nutzung von Brom als Desinfektionsmittel, erzeugt durch Ozonung bromidreichen Wassers aufgenommen (siehe DIN 19643-5); j) Definitionen für private Bäder wurden angepasst; k) Änderung/Ergänzung zur Beckenhydraulik.