DIN EN 13261
Bahnanwendungen - Radsätze und Drehgestelle - Radsatzwellen - Produktanforderungen; Deutsche und Englische Fassung prEN 13261:2023
Railway applications - Wheelsets and bogies - Axles - Product requirements; German and English version prEN 13261:2023
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt die Eigenschaften von Radsatzwellen für alle Vollbahnspurweiten fest. Dieses Dokument ist für Vollbahnfahrzeuge und grundsätzlich für andere Fahrzeuge wie städtische Schienenbahnen anwendbar. Es legt Eigenschaften für geschmiedete oder gewalzte massive und längsgebohrte Radsatzwellen aus den vakuumentgasten Stahlsorten EA1N, EA1T1 und EA4T1 fest. Für längsgebohrte Radsatzwellen gilt dieses Dokument nur, wenn diese durch mechanische Bearbeitung der Bohrung in einer geschmiedeten oder gewalzten ganzen Radsatzwelle hergestellt werden. Die in diesem Dokument festgelegten Anforderungen sind für zylindrische Radsitze anwendbar. Die meisten Anforderungen sind darüber hinaus für Radsatzwellen mit kegelförmigen Radsitzen anwendbar. Spezifische Anforderungen an konische Radsitze (zum Beispiel geometrische Abmessungen der Radsitze) sind in der Technischen Spezifikation festgelegt. Einige Eigenschaften sind in Abhängigkeit von Kategorie 1 oder Kategorie 2 angegeben. Dieses Dokument ist für Radsatzwellen, die in Übereinstimmung mit den Anforderungen nach EN 13103-1:2017+A1:2022 entworfen wurden, anwendbar. Dieses Dokument erlaubt außerdem Abweichungen der Materialeigenschaften in Verbindung mit alternativen Fertigungsprozessen (zum Beispiel Kaltwalzen, Kugelstrahlen, thermisches Spritzen, Stahlreinheit, Schmiedeverformungsgrad, Verbesserung der Werkstoffeigenschaften durch das Schmelzverfahren und den Wärmebehandlungsprozess und so weiter). Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Unterausschuss NA 087-00-02-01 UA "Radsätze" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13261:2020-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen überarbeitet; b) Abschnitt 3 "Begriffe" eingefügt, dadurch Neunummerierung der folgenden Abschnitte; c) Abschnitt 5 und Abschnitt 6 neu eingefügt; d) Anhänge komplett überarbeitet; e) Norm redaktionell überarbeitet.