DIN VDE 0100-560
; VDE 0100-560:2022-10
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Einrichtungen für Sicherheitszwecke (IEC 60364-5-56:2018); Deutsche Übernahme HD 60364-5-56:2018
Low-voltage electrical installations - Part 5-56: Selection and erection of electrical equipment - Safety services (IEC 60364-5-56:2018); German implementation HD 60364-5-56:2018
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument gilt für Einrichtungen für Sicherheitszwecke, für die Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen von Einrichtungen für Sicherheitszwecke und von Stromquellen für Sicherheitszwecke. Diese Norm beinhaltet unter anderem Anforderungen an Stromquellen und Stromkreise für Sicherheitszwecke sowie Anforderungen an Kabel- und Leitungsanlagen. Darüber hinaus werden Anwendungen für Notbeleuchtung/Sicherheitsbeleuchtung sowie für Brandschutzeinrichtungen und deren Betriebsmittel beschrieben. Diese Norm gilt nicht für Ersatzstromversorgungsanlagen und nicht für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (BE3). Gegenüber DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560):2013-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Es wurden weitere Begriffsdefinitionen aufgenommen – Brandfall (Bedingungen bei äußerer Brandeinwirkung); – geeigneter Standort (Sicherstellung der normalen Funktion von Betriebsmitteln im Brandfall); – Feuerwehrschalter. b) Unterscheidung von zentralen Stromversorgungssystemen nach der Leistungsbegrenzung (mit beziehungsweise ohne) ist weggefallen; c) Klassifizierung von automatischen Versorgungen entsprechend ihrer maximalen Umschaltzeit wurde durch die Ergänzung der Angabe einer Klasse (A bis F) vereinfacht; d) Anforderungen an die Unterbringung von Stromquellen für Sicherheitszwecke (560.6.3) wurden durch die Berücksichtigung von Umgebungsbedingungen ergänzt; e) es wurden nunmehr Anforderungen zur Berücksichtigung von äußerer Brandeinwirkung bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen aufgenommen (560.7.12); f) Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) und Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) für den Schutz von Stromkreisen für Sicherheitszwecke wurde untersagt (560.7.13); g) es wurden nunmehr Anforderungen zur Berücksichtigung von äußerer Brandeinwirkung bei Bemessung von Kabel- und Leitungsanlagen aufgenommen (560.8.4); h) Anforderungen an die getrennte Errichtung von Kabel- und Leitungsanlagen von Einrichtungen für Sicherheitszwecke wurden detaillierter beschrieben und es wurde ein Installations-Beispiel (als Bild) mit Anhang E (informativ) ergänzt (560.8.5); i) die Aktivierung der Notbeleuchtung im Bereitschaftsbetrieb (beziehungsweise die Funktion der Notbeleuchtung) erfolgt nicht mehr in Abhängigkeit von einzelnen Endstromkreisen der allgemeinen Beleuchtung, sondern in Abhängigkeit des Ausfalls eines Bereiches der allgemeinen Beleuchtung; j) es wurden bei Notbeleuchtung nunmehr Anforderungen zur Verhinderung der Entladung von Stromquellen für Sicherheitszwecke aufgenommen (560.9.16); k) bei Notbeleuchtung wurde die gemeinsame Nutzung eines Neutralleiters für mehrere Stromkreise untersagt (560.9.17); l) es wurden nunmehr Anforderungen an Feuerwehrschalter aufgenommen – falls solche gefordert sind – (560.10.1) und im Anhang D (informativ) mit einem Prinzip-Schaltbild ergänzt. Typische Anwendungsbeispiele dieses Dokuments sind zum Beispiel Notbeleuchtung/Sicherheitsbeleuchtung, Feuerwehraufzüge oder auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560):2013-10 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: a) Es wurden weitere Begriffsdefinitionen aufgenommen – Brandfall (Bedingungen bei äußerer Brandeinwirkung); – geeigneter Standort (Sicherstellung der normalen Funktion von Betriebsmitteln im Brandfall); – Feuerwehrschalter. b) Unterscheidung von zentralen Stromversorgungssystemen nach der Leistungsbegrenzung (mit bzw. ohne) ist weggefallen; c) Klassifizierung von automatischen Versorgungen entsprechend ihrer maximalen Umschaltzeit wurde durch die Ergänzung der Angabe einer Klasse (A bis F) vereinfacht; d) Anforderungen an die Unterbringung von Stromquellen für Sicherheitszwecke (560.6.3) wurden durch die Berücksichtigung von Umgebungsbedingungen ergänzt; e) es wurden nunmehr Anforderungen zur Berücksichtigung von äußerer Brandeinwirkung bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen aufgenommen (560.7.12); f) Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) und Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) für den Schutz von Stromkreisen für Sicherheitszwecke wurde untersagt (560.7.13); g) es wurden nunmehr Anforderungen zur Berücksichtigung von äußerer Brandeinwirkung bei Bemessung von Kabel- und Leitungsanlagen aufgenommen (560.8.4); h) Anforderungen an die getrennte Errichtung von Kabel- und Leitungsanlagen von Einrichtungen für Sicherheitszwecke wurden detaillierter beschrieben und es wurde ein Installations-Beispiel (als Bild) mit Anhang E (informativ) ergänzt (560.8.5); i) die Aktivierung der Notbeleuchtung im Bereitschaftsbetrieb (bzw. die Funktion der Notbeleuchtung) erfolgt nicht mehr in Abhängigkeit von einzelnen Endstromkreisen der allgemeinen Beleuchtung, sondern in Abhängigkeit des Ausfalls eines Bereiches der allgemeinen Beleuchtung; j) es wurden bei Notbeleuchtung nunmehr Anforderungen zur Verhinderung der Entladung von Stromquellen für Sicherheitszwecke aufgenommen (560.9.16); k) bei Notbeleuchtung wurde die gemeinsame Nutzung eines Neutralleiters für mehrere Stromkreise untersagt (560.9.17); l) es wurden nunmehr Anforderungen an Feuerwehrschalter aufgenommen – falls solche gefordert sind – (560.10.1) und im Anhang D (informativ) mit einem Prinzip-Schaltbild ergänzt.