DIN VDE 0100-443/A3
; VDE 0100-443/A3:2022-09
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-44: Schutzmaßnahmen - Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen - Abschnitt 443 (IEC 64/2542/CD:2022); Text Deutsch und Englisch
Low-voltage electrical installations - Part 4-44: Protection for safety - Protection against voltage disturbances and electromagnetic disturbances - Clause 443 (IEC 64/2542/CD:2022); Text in German and English
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument beschreibt Anforderungen zur Sicherstellung des Schutzes elektrischer Anlagen bei transienten Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse, die über das Stromversorgungsnetz übertragen werden, inklusive direkter Blitzeinschläge in das Versorgungssystem und bei transienten Überspannungen infolge von Schaltvorgängen. Mit Errichtung von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) soll eine Spannungsbegrenzung sichergestellt werden, um gefährliche Funkenbildung und daraus resultierende Brände zu vermeiden. Dieses Dokument gilt nicht bei folgenden Anlagen, wenn diese von Auswirkungen von Überspannungen betroffen sind: - bauliche Anlagen mit Explosionsrisiko; - bauliche Anlagen, bei denen im Schadensfall Auswirkungen auf die Umwelt auftreten können (zum Beispiel chemische oder radioaktive Emissionen). Dieses Dokument enthält keine Anforderungen zum Schutz bei Überspannungen, die über informationstechnische Systeme übertragen werden. Gegenüber DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443):2016-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Übersicht der in Tabelle 443.2 geforderten Bemessungs-Stoßspannungen von Betriebsmitteln für die Überspannungskategorien I bis IV wurde um DC-Systeme bis 1250 V erweitert; b) Überarbeitung Abschnitt 443.6.2; unter anderem Ersatz von „fest errichtet(e) elektrische Anlage“ durch „elektrische Anlage“ und Ersatz von „Speisepunkt der elektrischen Anlage“ durch „Punkt an dem eine elektrische Anlage an das Verteilnetz angeschlossen ist“.
Dokument: wird in anderen Dokumenten zitiert
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/UK 221.2 - Schutz gegen thermische Auswirkungen/Sachschutz