DIN CLC/TS 50703-1
; VDE V 0185-703-1:2022-08
Blitzschutzsystembauteile (LPSC) - Teil 1: Prüfanforderungen für die Verbindungen von Blechen, die in Blitzschutzsystemen (LPS) verwendet werden; Deutsche Fassung CLC/TS 50703-1:2021
Lightning Protection System Components (LPSC) - Part 1: Testing requirements for metal sheets' joints used in LPS; German version CLC/TS 50703-1:2021
Verfahren
Vornorm
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt die Anforderungen und Prüfungen für Verbindungsstellen von Blechen mit oder ohne isolierende Beschichtung fest, die als natürliche Bestandteile in Dächern, Fassaden oder Wänden von Gebäuden verwendet werden und für das Ableiten von Blitzstrom in Blitzschutzsystemen (LPS, englisch: lightning protection system) geeignet sind. Dieses Dokument definiert die Anforderungen und Prüfungen für Verbindungsstellen von Metallblechen mit oder ohne isolierende Beschichtung, die als natürliche Bestandteile in Dächern, Fassaden oder Wänden von Gebäuden verwendet werden und für das Ableiten von Blitzstrom in Blitzschutzsystemen (LPS, englisch: lightning protection system) geeignet sind, wobei die Verbindung dieser Metallbleche keine dauerhafte elektrische Verbindung sicherstellt. Dieses Dokument befasst sich nicht mit dem Schutz, den diese Bestandteile bei Blitzeinschlägen bieten. Bei den Verbindungsklemmen, mit denen das Blech mit dem Ableiter zur Erdungsanlage verbunden wird, handelt es sich um nach EN 62561-1 geprüfte Blitzschutzsystembauteile (LPSC, englisch: lightning protection system component). Gegenüber DIN V VDE V 0185-600 (VDE V 0185-600):2008-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Vornorm DIN V VDE V 0185-600 (VDE V 0185-600):2008-01 wurde in die Abschnitte 6 und 7 integriert. Das Dokument findet überall dort Anwendung, wo Metalldächer als Bestandteil des Blitzschutzsystems eingebunden werden sollen.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN V VDE V 0185-600 (VDE V 0185-600):2008-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Vornorm DIN V VDE V 0185-600 (VDE V 0185-600):2008-01 wurde in die Abschnitte 6 und 7 integriert.