DIN IEC 60335-2-55
; VDE 0700-55:2022-05
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-55: Besondere Anforderungen für elektrische Geräte zum Gebrauch mit Aquarien und Gartenteichen (IEC 60335-2-55:2021)
Household and similar electrical appliances - Safety - Part 2-55: Particular requirements for electrical appliances for use with aquariums and garden ponds (IEC 60335-2-55:2021)
Einführungsbeitrag
Dieser Norm-Entwurf behandelt die Sicherheit von elektrischen Geräten zur Verwendung mit Aquarien und Gartenteichen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt, einschließlich mit Gleichstrom versorgten Geräten und batteriebetriebenen Geräten. Dieser Norm-Entwurf erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Er deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können. Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für Pumpen (IEC 60335–2–41), andere ortsveränderliche Tauchheizgeräte (IEC 60335–2–74), Leuchten für Aquarien und Gartenteiche (IEC 60598–2–18), Geräte, die zur Verwendung im Freien bestimmt sind und eine Bemessungsaufnahme über 100 W haben, Geräte, die ausschließlich für den professionellen Gebrauch bestimmt sind und Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen, wie zum Beispiel korrosive oder explosionsgefährdete Bereiche (Staub, Dampf oder Gas).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60335-2-55 (VDE 0700-55):2019-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Text wurde an IEC 60335–1:2020 angepasst; b) einige Anmerkungen wurden in normativen Text umgewandelt oder gestrichen (Abschnitt 1, 5.2, 19.101, 21.1, 21.102, 22.101); c) das Bildzeichen für die Eintauchtiefe wurde aktualisiert (7.1, 7.6, 7.12); d) Für die Temperaturerhöhung von äußeren berührbaren Oberflächen wurden Grenzwerte eingeführt (Abschnitt 11).