DIN EN 1186-2
Werkstoffe und Gegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln - Kunststoffe - Teil 2: Prüfverfahren für die Gesamtmigration in Pflanzenölen; Deutsche Fassung EN 1186-2:2022
Materials and articles in contact with foodstuffs - Plastics - Part 2: Test methods for overall migration in vegetable oils; German version EN 1186-2:2022
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt Verfahren für die Messung der Gesamtmigration von für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehenen Werkstoffen und Gegenständen aus Kunststoff fest, bei der die Prüfmuster mit Pflanzenölen in Kontakt gebracht werden, die auf einer Temperatur von größer oder gleich 4 °C und kleiner oder gleich 175 °C gehalten werden. Dieses Dokument (EN 1186-2:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 194 „Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-93 AA „Bedarfsgegenstände aus Kunststoff in Kontakt mit Lebensmitteln - Prüfung der Migration aus Kunststoffen“ im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 1186-2:2002-07, DIN EN 1186-4:2002-07, DIN EN 1186-6:2002-07, DIN EN 1186-8:2002-07, DIN EN 1186-10:2002-12 und DIN EN 1186-12:2002-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Zusammenführung des vorherigen Teil 2 "Prüfverfahren für die Gesamtmigration in Olivenöl durch völliges Eintauchen", sowie des bisherigen Teil 4 "Prüfverfahren für die Gesamtmigration in Olivenöl mittels Zelle", Teil 6 "Prüfverfahren für die Gesamtmigration in Olivenöl unter Verwendung eines Beutels", Teil 8 "Prüfverfahren für die Gesamtmigration in Olivenöl durch Füllen des Gegenstandes", Teil 10 "Prüfverfahren für die Gesamtmigration in Olivenöl (Modifiziertes Verfahren für die Anwendung bei unvollständiger Extraktion von Olivenöl)" und Teil 12 "Prüfverfahren für die Gesamtmigration bei tiefen Temperaturen" in einer Norm; b) Streichung der behördlichen Vorgaben, die in das Dokument aufgenommen wurden, um zu vermeiden, dass es nach einer Aktualisierung der Verordnung veraltet ist; c) das Prüfverfahren wurde an die neuen, in der Verordnung festgelegten Bedingungen angepasst; d) Dokument redaktionell überarbeitet.