DIN EN ISO 19901-10
Erdöl- und Erdgasindustrie - Spezielle Anforderungen für Offshore-Anlagen - Teil 10: Meeresgeophysikalische Untersuchungen (ISO 19901-10:2021); Englische Fassung EN ISO 19901-10:2022
Petroleum and natural gas industries - Specific requirements for offshore structures - Part 10: Marine geophysical investigations (ISO 19901-10:2021); English version EN ISO 19901-10:2022
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument enthält Anforderungen und Leitlinien für meeresgeophysikalische Untersuchungen. Es ist anwendbar für Betreiber/Endanwender, Auftragnehmer sowie öffentliche und behördliche Stellen, die mit marinen Standortuntersuchungen für Offshore-Bauwerke für die Erdöl- und Erdgasindustrie befasst sind. Dieses Dokument enthält Anforderungen, Spezifikationen und Leitlinien für: a) Ziele, Planung und Qualitätsmanagement; b) Positionierung; c) Kartierung des Meeresbodens, einschließlich Instrumentierung und Erfassungsparameter, Erfassungsmethoden und Ergebnisse; d) Kartierung des Meeresbodens, einschließlich seismischer Instrumentierung und Erfassungsparameter sowie nicht-seismischer Reflexionsmethoden; e) Berichterstattung; f) Datenintegration, Interpretation und Untersuchung von Georisiken. Dieses Dokument ist anwendbar auf die Untersuchung des Meeresbodens und des Unterbodens von flachen Küstengewässern bis zu Wassertiefen von 3 000 m und mehr. Es bietet Leitlinien für die Integration der Ergebnisse von Meeresbodenuntersuchungen und meeresgeophysikalischen Untersuchungen mit anderen relevanten Datensätzen. Die Tiefe, die für die Kartierung des Meeresbodens von Interesse ist, hängt von den Zielen der Untersuchung ab. Für den Offshore-Bau liegen die Untersuchungstiefen typischerweise im Bereich von 1 m unter dem Meeresboden bis 200 m unter dem Meeresboden. Einige Methoden zur Untergrundkartierung können auch wesentlich größere Untersuchungstiefen erreichen, zum Beispiel zur Beurteilung von Georisiken für Kohlenwasserstoff-Bohrungen. Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen der Kartierung des Meeresbodens und der Kartierung des Unterbodens: Die Signalauflösung des Meeresbodens kann spezifiziert werden, während die Signalauflösung und Eindringtiefe des Unterbodens nicht spezifiziert werden kann. Dieses Dokument enthält daher Anforderungen für die Verwendung bestimmter Techniken für bestimmte Arten der Meeresbodenkartierung und der Kartierung des Untergrundes (ebenso werden Anforderungen für bestimmte Aspekte der Datenverarbeitung angegeben). Wenn gezeigt werden kann, dass andere Techniken die gleichen Informationen mit der gleichen oder einer besseren Auflösung und Genauigkeit liefern, dann dürfen diese Techniken verwendet werden. Die Kartierung von Georisiken im Vorfeld von Bohrungen unterhalb des Meeresbodens ist Teil des Anwendungsbereichs dieses Dokuments. Dies impliziert Untersuchungstiefen, die typischerweise 200 m unter dem ersten druckführenden Rohrstrang oder 1 000 m unter dem Meeresboden liegen, je nachdem, welcher Wert größer ist. Die Kartierung von Georisiken vor der Bohrung ist daher die tiefste Art der Untersuchung, die von diesem Dokument abgedeckt wird. In diesem Dokument beziehen sich die Positionsangaben nur auf die Positionierung von Vermessungsplattformen, Quellen und Empfängern. Die Prozesse, die zur Bestimmung der Positionen von Datenpunkten am Meeresboden und unter dem Meeresboden verwendet werden, werden in diesem Dokument nicht behandelt. In diesem Dokument werden nur Leitlinien für die Verwendung von marinen Scherwellen, marinen Oberflächenwellen, elektrischer Widerstandsbildgebung und elektromagnetischer Bildgebung gegeben. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 109-00-01-07 AK "Offshore Bauwerke - Spiegelausschuss zu ISO/TC 67/SC 7" im DIN-Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG).
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 109-00-01-07 AK - Offshore-Bauwerke - Spiegelausschuss zu ISO/TC 67/SC 7
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 12 - Öl- und Gasindustrie einschließlich kohlenstoffarmer Energieträger