DIN EN 415-2
Sicherheit von Verpackungsmaschinen - Teil 2: Verpackungsmaschinen für vorgefertigte formstabile Packmittel; Deutsche und Englische Fassung prEN 415-2:2022
Safety of packaging machines - Part 2: Packaging machines for pre-formed rigid containers; German and English version prEN 415-2:2022
Einführungsbeitrag
Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument gilt für die folgenden Maschinen und für Maschinen, die mehr als eine der unten aufgeführten Funktionen aufweisen. Das Dokument gilt auch für unvollständige Maschinen, soweit die Konformität mit bestimmten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen geltend gemacht wird. Dieses Dokument behandelt die folgenden Maschinen, die formstabile Packmittel handhaben, einschließlich: - Vereinzelungs- und Aufrichtmaschinen; - Kappenentfernungsmaschinen; - Reinigungsmaschinen; - Entkeimungsmaschinen; - Füllmaschinen; - Kappen-, Deckelverschließ- und Versiegelungsmaschinen; - Verschlusssicherungsmaschinen; - Inspektionsmaschinen; - Etikettiermaschinen; - Dekoriermaschinen; - Heiz- und Kühlmaschinen für verpackte Produkte, die bei atmosphärischem Druck arbeiten; - Sterilisiermaschinen (außer Wärmebehandlungsmaschinen) mit einer oder mehreren der folgenden Funktionen: Reinigen, Entkeimen, Pasteurisieren, Abfüllen, Etikettieren, Verschließen, Versiegeln oder Kontrollieren und Handhaben vorgefertigter formstabiler Packmittel einschließlich ihrer Verschlüsse. Dieses Dokument behandelt auch Ausrüstungen, die Teil einer der oben genannten Maschinen sind: - Fördereinrichtungen; - Vakuum- oder magnetische Transferförderer; - Verteil- oder Ausstoßeinrichtungen (Schieber); - KEG-Stoppeinrichtungen; - KEG-Hebe- und -Kippmaschinen; - Absaug- oder Lüftungsanlage oder Ventilatoren; - Trichter; - Rundläufermechanismen; - Codier- und Markiereinrichtung, die in eine Verpackungsmaschine integriert ist; - Heißfoliencodierer; - Lasercodierer; - Tintenstrahlcodierer; - Prägecodierer. Die einzelnen Maschinen sind in 3.2 beschrieben. Dieses Dokument befasst sich mit den Sicherheitsanforderungen und deren Verifizierung für die Konstruktion und den Bau von Maschinen sowie mit Informationen, die für die Installation, die Inbetriebnahme, den Betrieb, die Einstellung, die Wartung, die Reinigung und die Demontage von Verpackungsmaschinen für vorgefertigte formstabile Packmittel gelten. Der Umfang, in dem Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Ereignisse abgedeckt sind, ist in Anhang B angegeben. Die Gefährdungen an einer bestimmten Maschine können je nach - deren Funktionsprinzip; - dem Typ, Größe und Masse des Produkts; - dem Verpackungsmaterial, den an der Maschine angebrachten Hilfseinrichtungen und der Umgebung, in der die Maschine eingesetzt wird, variieren. Wenn von der Maschine Gefährdungen ausgehen, die nicht von diesem Dokument oder EN 415-10 abgedeckt sind, kann der Hersteller diese Gefährdungen bewerten und Maßnahmen nach den in EN ISO 12100:2010 angegebenen Grundsätzen ergreifen. Dieses Dokument gilt nicht für die folgenden Maschinen: - Maschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden; - Maschinen für Becher oder Schalen oder Kübel aus Kunststofffolie, Aluminium oder Papier, die unter von EN 415-3 fallen; - Aerosolabfüll- und Versiegelungsmaschinen; - Füllmaschinen für Gas; - Autoklaven; - Fördereinrichtungen, die Verpackungsmaschinen verbinden, aber nicht in Verpackungsmaschinen integriert oder Teil von Verpackungsmaschinen sind; - Blasformmaschinen; Siehe EN 422:2009: - Maschinen zum Entfernen von Banderolen. In diesem Dokument werden die folgenden Gefährdungen nicht berücksichtigt: - die Verwendung von Verpackungsmaschinen in explosionsgefährdeten Atmosphären, die nicht von der Maschine selbst erzeugt werden; - Gefährdungen im Zusammenhang mit der Verpackung von Explosivstoffen; - Gefährdungen, die von Hilfseinrichtungen ausgehen, die nicht Teil der Maschine sind, zum Beispiel Einrichtungen zum Ableiten von Gasen, zur Kühlung, zur Dampf-, Energie- oder Produktversorgung. Dieses Dokument (prEN 415-2:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 146 "Verpackungsmaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI gehalten wird. Gegenüber DIN EN 415-2:2000-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ein- und Auspackmaschinen wurden aus dem Anwendungsbereich entfernt; b) die Beschreibung der Gefährdungen wurde erweitert, und die Reihenfolge der Darstellung basiert auf den Gefährdungen; c) Sicherheitsanforderungen wurden so umformuliert, dass sie mit EN 415-10:2014 übereinstimmen; d) die maschinenspezifische Geräuschmessnorm wurde so umformuliert, dass sie mit EN 415-9:2009 übereinstimmt; e) die normativen Verweise wurden geändert, um die zahlreichen Änderungen an den Normen B1 und B2 zu berücksichtigen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-24 AA "Verpackungsmaschinen für vorgefertigte formstabile Packmittel (SpA CEN/TC 146/WG 1)" im Fachbereich "Fachbereich Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller von "Verpackungsmaschinen für vorgefertigte formstabile Packmittel" sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 415-2:2000-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ein- und Auspackmaschinen wurden aus dem Anwendungsbereich entfernt; b) die Beschreibung der Gefährdungen wurde erweitert, und die Reihenfolge der Darstellung basiert auf den Gefährdungen; c) Sicherheitsanforderungen wurden so umformuliert, dass sie mit EN 415-10:2014 übereinstimmen; d) die maschinenspezifische Geräuschmessnorm wurde so umformuliert, dass sie mit EN 415-9:2009 übereinstimmt; e) die normativen Verweisungen wurden geändert, um die zahlreichen Änderungen an den Normen B1 und B2 zu berücksichtigen.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 146/WG 1 - Verpackungsmaschinen für vorgefertigte formstabile Packmittel