DIN EN 81-58
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Überprüfung und Prüfverfahren - Teil 58: Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren; Deutsche Fassung EN 81-58:2022
Safety rules for the construction and installation of lifts - Examination and tests - Part 58: Landing doors fire resistance test; German version EN 81-58:2022
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren fest, die für eine definierte Zeitspanne eine Barriere gegen die Ausbreitung von Feuer von der Fahrschachtseite und über den Fahrschacht in Gebäuden bilden sollen. Die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit werden mit den Begriffen Raumabschluss (E), Wärmedämmung (EI) und Strahlung (EW) ausgedrückt. Es gilt für Fahrschachttüren, die in den Schachtöffnungen der Haltestellen eingebaut sind und als Zugang zum Fahrkorb dienen. In diesem Dokument wird außerdem das Verfahren zur Prüfung und Klassifizierung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren festgelegt. Das Prüfverfahren gilt nur für Prüföfen, in denen die Tür vertikal angeordnet ist. Das Prüfverfahren legt die Messung des Raumabschlusses und, falls erforderlich, die Messung von Strahlung und Wärmedämmung fest. Dieses Dokument umfasst keine weiteren technischen Anforderungen über die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit hinaus. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 10 „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) war hierfür der Arbeitsausschuss NA 005-52-20 AA „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Fahrschachttüren“ zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 81-58:2018-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Struktur der Norm wurde überarbeitet; b) der Wortlaut von 6.12 a) und 6.12 b) und des zugehörigen Anhangs D und Anhangs E wurde klargestellt; c) Gefährdungen durch die Emission von Gasen wurden aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen; d) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert; e) der Anhang ZA wurde geändert;