DIN EN ISO 16190
Schuhe - Möglicherweise in Schuhen und Schuhbestandteilen vorhandene kritische Substanzen - Prüfverfahren zur quantitativen Bestimmung polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Schuhwerkstoffen (ISO 16190:2021); Deutsche Fassung EN ISO 16190:2021
Footwear - Critical substances potentially present in footwear and footwear components - Test method to quantitatively determine polycyclic aromatic hydrocarbons (PAHs) in footwear materials (ISO 16190:2021); German version EN ISO 16190:2021
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung der Mengen von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Schuhen und Schuhbestandteilen fest. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 216/WG 2 "Footwear and environmental aspects" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 309/WG 2 "Schuhe und Umweltaspekte" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-10-11 AA "Schuhe" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN CEN ISO/TS 16190 (DIN SPEC 52412):2013-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Einleitung wurde hinzugefügt; b) im Anwendungsbereich wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen und eine Anmerkung hinzugefügt; c) die Normativen Verweisungen wurden aktualisiert; d) Abschnitt 3 „Begriffe“ wurde hinzugefügt und die nachfolgenden Abschnitte wurden neu nummeriert; e) Abschnitt 5 „Reagenzien“ wurde umbenannt und es wurden umfangreiche technische Änderungen vorgenommen; f) Abschnitt 6 „Geräte“ wurde umbenannt, weiter wurden zusätzliche Laborgeräte ergänzt und kleine technische Änderungen vorgenommen; g) Abschnitt 7 „Probenherstellung“ wurde hinzugefügt, welcher hauptsächlich aus ISO/TS 16190:2013, 6.2, übernommen wurde, und die folgenden Klauseln wurden entsprechend neu nummeriert; h) in Abschnitt 8 „Durchführung“ wurden umfangreiche technische und redaktionelle Änderungen vorgenommen; i) Abschnitt 9 „Angabe der Ergebnisse“ wurde umbenannt und Überschriften für die Unterabschnitte wurden hinzugefügt; j) Unterabschnitt 9.1.2 „Wenn eine Summe von PAK gefordert wird“ wurde hinzugefügt; k) in Unterabschnitt 9.2 „Leistung des Prüfverfahrens“ wurde die Bestimmungsgrenze geändert; l) in Abschnitt 10 f) wurde die Möglichkeit zur Angabe einer Summe der PAK hinzugefügt; m) Anhang A wurde hinzugefügt; n) redaktionelle Anpassungen.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-10-11-01 AK - Chemische und mikrobiologische Aspekte
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 309/WG 2 - Schuhe und Umweltaspekte