DIN EN IEC 62485-5
; VDE 0510-485-5:2021-12
Sicherheitsanforderungen an sekundäre Batterien und Batterieanlagen - Teil 5: Sicherer Betrieb von stationären Lithium-Ionen-Batterien (IEC 62485-5:2020); Deutsche Fassung EN IEC 62485-5:2021
Safety requirements for secondary batteries and battery installations - Part 5: Safe operation of stationary lithium ion batteries (IEC 62485-5:2020); German version EN IEC 62485-5:2021
Einführungsbeitrag
Dieser Teil von IEC 62485 gilt für die Installation von einer oder mehreren stationären sekundären Batterie(n) mit einer höchsten Summengleichspannung von 1500 V zu jedem Gleichspannungsteil des Energienetzes und beschreibt die grundlegenden Maßnahmen für den Schutz gegen Gefährdungen während des bestimmungsgemäßen Betriebs oder unter erwarteten Fehlerbedingungen, die sich ergeben durch: Elektrizität, Kurzschlüsse, Elektrolyt, Gasfreisetzung, Brand, Explosion. Dieses Dokument stellt Anforderungen zu Sicherheitsaspekten im Zusammenhang mit Installation, Gebrauch, Inspektion, Instandhaltung und Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien für stationäre Anwendungen bereit. Dieses Dokument behandelt stationäre Batterien für industrielle Anwendungen in abgetrennten geschlossenen Gebäuden/Unterbringungsbereichen sowie stationäre Batterien in öffentlichen Gebäuden, Büros und privaten Wohnungen/Eigenheimen. Dieses Dokument gilt auch für die Instandhaltung und die Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien in stationären Anwendungen. Batterien, die metallisches Lithium enthalten, werden in diesem Dokument nicht behandelt. Beispiele für die wichtigsten Anwendungen sind: - Telekommunikation; - Betrieb von Kraftwerken; - zentrale Notbeleuchtung und Alarmsysteme; - unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV); - Anlassen stationärer Motoren; - Photovoltaiksysteme. Die allgemeinen Informationen sowie Begriffe und Definitionen für die Sicherheitsanforderungen an sekundäre Batterien und Batterieanlagen werden für Blei-Säure-Batterien, Nickel-Cadmium-Batterien und Nickel-Metall-Hybridbatterien in IEC 62485-1 festgelegt.