DIN EN 13763-12
Explosivstoffe für zivile Zwecke - Zünder und Sprengschnurverbinder - Teil 12: Bestimmung der Widerstandsfähigkeit gegen hydrostatischen Druck; Deutsche und Englische Fassung prEN 13763-12:2021
Explosives for civil uses - Detonators and detonating cord relays - Part 12: Determination of resistance to hydrostatic pressure; German and English version prEN 13763-12:2021
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung der Widerstandsfähigkeit gegen hydrostatischen Druck von elektrischen Zündern, nichtelektrischen Zündern, elektronischen Zündern, Oberflächenverbindern und Sprengschnurverbindern fest. Sprengschnurverbinder, die nach Angaben des Herstellers unter trockenen Bedingungen verwendet werden sollen, sind ausgenommen. Dieses Dokument ist anzuwenden auf Explosivstoffe für zivile Zwecke.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 321 "Explosivstoffe für zivile Zwecke" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNE (Spanien) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-98 AA "Explosivstoffe für zivile Zwecke" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13763-12:2004-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1 "Anwendungsbereich" enthält nun auch elektronische Zünder und legt fest, dass das Dokument für "Explosivstoffe für zivile Zwecke" gilt; b) Abschnitt 4 "Kurzbeschreibung" wurde ergänzt; c) Abschnitt 6 "Prüfeinrichtung" wurde überarbeitet; d) Abschnitt 7 "Vorbereitung und Handhabung von Proben und Prüfstücken" wurde überarbeitet; e) in Abschnitt 7 wird nun festgelegt, dass Zünder, Sprengschnurverbinder und Oberflächenverbinder die gleiche Ausführung und die gleiche Zusammensetzung entsprechend den Herstellerspezifikationen haben müssen; f) Unterabschnitt 7.1 "Handhabung von Proben" wurde ergänzt; g) Abschnitt 9 "Angabe der Ergebnisse" wurde ergänzt; h) Anhang A "Anwendungsbereich des Prüfverfahrens" wurde gestrichen; i) Anhang ZA wurde aktualisiert; j) Anpassung an die aktuell gültigen Gestaltungsregeln.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-08-98 AA - Explosivstoffe für zivile Zwecke