DIN EN 13763-5
Explosivstoffe für zivile Zwecke - Zünder und Sprengschnurverbinder - Teil 5: Bestimmung der Widerstandsfähigkeit von Zünderdrähten und Zündschläuchen gegen Schnittbelastung; Deutsche und Englische Fassung prEN 13763-5:2021
Explosives for civil uses - Detonators and detonating cord relays - Part 5: Determination of resistance to cutting damage of leading wires and shock tubes; German and English version prEN 13763-5:2021
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung der Widerstandsfähigkeit gegen Schnittbelastung der Kunststoffmaterialien fest, die in der Isolierung von Zünderdrähten von elektrischen Zündern, elektronischen Zündern und den Zündschläuchen für nichtelektrische Zünder und elektronische Zünder verwendet werden, wenn sie unter festgelegten Belastungsbedingungen über eine scharfe Kante gezogen werden.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 321 "Explosivstoffe für zivile Zwecke" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNE (Spanien) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-98 AA "Explosivstoffe für zivile Zwecke" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13763-5:2004-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“ wurde überarbeitet: b) Zünderdrähte und Zündschnüre für elektronische Zünder wurden hinzugefügt; c) es wurde ergänzt, dass das Dokument für „Explosivstoffe für zivile Zwecke“ anzuwenden ist; d) Abschnitt 4 „Kurzbeschreibung“ wurde hinzugefügt; e) Abschnitt 4, Kurzbeschreibung, wurde hinzugefügt; f) in Abschnitt 6, Vorbereitung und Handhabung von Proben und Prüfstücken, wird nun festgelegt, dass Zünderdrähte den gleichen Aufbau, die gleiche Ausführung und die gleiche Zusammensetzung entsprechend den Herstellerspezifikationen haben müssen; g) Abschnitt 7, Durchführung, wurde ausführlicher und deutlicher gestaltet; h) Abschnitt 8, Angabe der Ergebnisse, wurde hinzugefügt; i) Anhang ZA wurde aktualisiert; j) Anpassung an die aktuell gültigen Gestaltungsregeln.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-08-98 AA - Explosivstoffe für zivile Zwecke