DIN EN 13763-2
Explosivstoffe für zivile Zwecke - Zünder und Sprengschnurverbinder - Teil 2: Überprüfung der thermischen Stabilität bei hohen Temperaturen; Deutsche und Englische Fassung prEN 13763-2:2021
Explosives for civil uses - Detonators and detonating cord relays - Part 2: Verification of thermal stability at high temperatures; German and English version prEN 13763-2:2021
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Überprüfung der thermischen Stabilität von elektrischen Zündern, nichtelektrischen Zündern, Oberflächenverbindern, elektronischen Zündern, Sprengschnurverbindern und Zündschläuchen für den Gebrauch mit elektronischen und nichtelektrischen Zündern fest. Dieses Dokument ist anzuwenden für Explosivstoffe für zivile Zwecke. Explosivstoffe werden bei niedrigen Temperaturen stabiler, daher umfasst dieses Verfahren keine Temperaturen unter (75 ± 2) °C.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 321 "Explosivstoffe für zivile Zwecke" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNE (Spanien) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-98 AA "Explosivstoffe für zivile Zwecke" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13763-2:2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Titel dieses Teils der EN 13763 wurde geändert von „Bestimmung der thermischen Stabilität“ in „Überprüfung der thermischen Stabilität bei hohen Temperaturen“; b) Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“ wurde überarbeitet und dabei wurden Sprengkapseln und elektronische Zünder aufgenommen und „Verzögerungselemente“ wurde zu „Sprengschnurverbinder“ präzisiert; c) in Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“ wurde hinzugefügt, dass das Dokument für Explosivstoffe für zivile Zwecke anzuwenden ist und ein Absatz wurde hinzugefügt, um zu erklären, warum dieses Verfahren keine Temperaturen unter (75 ± 2) °C umfasst; d) Abschnitt 4 „Kurzbeschreibung“ wurde hinzugefügt; e) Abschnitt 6 „Herstellung und Handhabung von Proben und Prüfstücken“ wurde überarbeitet, wobei 6.1 „Handhabung von Proben“ hinzugefügt wurde und festgelegt wurde, dass Zünder, Sprengschnurverbinder, Oberflächenverbinder und Zündschläuche die gleiche Konstruktion und Zusammensetzung nach der Spezifikation des Herstellers haben müssen; f) Abschnitt 7 „Durchführung“ wurde weiter detailliert und verdeutlicht; g) Abschnitt 8 „Angabe der Ergebnisse“ wurde hinzugefügt; h) Anhang ZA wurde aktualisiert; i) redaktionelle Überarbeitungen.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-08-98 AA - Explosivstoffe für zivile Zwecke