DIN EN ISO 21660-3
Feste Sekundärbrennstoffe - Bestimmung des Wassergehaltes unter Verwendung des Verfahrens der Ofentrocknung - Teil 3: Wassergehalt in gewöhnlichen Analysenproben (ISO 21660-3:2021); Deutsche Fassung EN ISO 21660-3:2021
Solid recovered fuels - Determination of moisture content using the oven dry method - Part 3: Moisture in general analysis sample (ISO 21660-3:2021); German version EN ISO 21660-3:2021
Einführungsbeitrag
Diese Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Wassergehaltes in einer Analysenprobe durch Trocknen der Probe in einem Ofen fest. Das festgelegte Verfahren ist für die Anwendung bei allgemeinen Analysenproben nach CEN/TS 15414-1 (Referenzverfahren) geeignet. Es gilt für alle festen Sekundärbrennstoffe. Die Analysenprobe eines festen Sekundärbrennstoffes wird bei einer Temperatur von 105 °C an Luft, unter Stickstoffatmosphäre oder unter Vakuumbedingungen getrocknet. Der prozentuale Anteil an Wasser wird aus dem Masseverlust der Probe berechnet.
Dieses Dokument (EN ISO 22167:2021) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 300 "Solid Recovered Fuels" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 343 "Feste Sekundärbrennstoffe" erarbeitet, dessen Sekretariat vom SFS (Finnland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-83 AA "Sekundärbrennstoffe" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 15414-3:2011-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 1 "Anwendungsbereich" wurde eine Verweisung auf die Karl-Fischer-Methode als Empfehlung für Ersatzbrennstoffe, die große Mengen an Ölfraktionen enthalten, hinzugefügt; b) in Abschnitt 2 und im gesamten Dokument wurden die Verweisungen auf die verfügbaren (veröffentlichten) ISO-Normen aktualisiert; c) in Abschnitt 4 "Kurzbeschreibung" wurde eine zusätzliche Erlaubnis - verbunden mit Anforderungen - an den Einsatz von "automatischen Geräten" hinzugefügt; d) in Anhang A, Tabelle A.1 "Präzisionsdaten" wurde die Anzahl der Laboratorien korrigiert; e) Anhang B als informativer Anhang über Umweltaspekte hinzugefügt.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-05-83 AA - Sekundärbrennstoffe
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 343 - Feste Sekundärmaterialien, einschließlich fester Sekundärbrennstoffe