VG 95345-11
Elektrische und elektronische Schutzschalter - Teil 11: 3polig mit galvanischer Trennung, Bemessungsstrom bis 25 A, ohne oder mit Hilfsschalter, -55 °C bis 90 °C, temperaturkompensiert, Bauartnorm; Text Deutsch und Englisch
Electrical and electronic circuit breakers - Part 11: Three pole with galvanic disconnection, rated current up to 25 A, without or with auxiliary switch, -55 °C to 90 °C, temperature compensated, detail standard; Text in German and English
Einführungsbeitrag
Bei dieser Norm handelt es sich um eine Produktnorm für den Bereich Schutzschalter. Die Norm ist anzuwenden in Verbindung mit VG 95345-2 für dreipolige Schutzschalter mit galvanischer Trennung und einem Bemessungsstrom bis 25 A (ohne oder mit Hilfsschalter, temperaturkompensiert). Die Schutzschalter sind zum Einsatz in Bordnetzen mit Bemessungsspannungen bis 28 V Gleichspannung oder bis 115/200 V 400 Hz Wechselspannung nach DIN EN 2282, VG 96916-5, VG 96916-10 und STANAG 3456. Die Bauelemente nach dieser Norm sind einsetzbar bei Umgebungstemperaturen von -55 °C bis 90 °C. Die Bauelemente nach dieser Norm sind zulassungspflichtig nach VG 95211. Zuständig für die Norm ist das Gremium NA 140-00-08 AA "Schutzschalter" der DIN-Normenstelle Elektrotechnik (NE).
Änderungsvermerk
Gegenüber VG 95345-11:2000-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anerkennungsvermerk wurde in das Vorwort aufgenommen; b) die Anforderungen der Norm VG 95345-2:2015-01 wurden berücksichtigt; c) bei den Schutzschaltern wurden teilweise die Maße geändert; d) die Teile-Nr. 201 bis 214 und die Teile-Nr. 301 bis 314 wurden aufgenommen; e) als neues Sicherungselement für den elektrischen Anschluss werden die Federscheiben nach VG 95345-23 angewendet; f) in Tabelle 2 wurde die obere Umgebungstemperatur geändert; g) die Prüfungen Zugkraft und Druckkraft (Prüf-Nr. 5.4.1.2) und Kälte (Prüf-Nr. 5.16) wurden in Abschnitt 5 aufgenommen; h) die Prüfung der Lagerung (Prüf-Nr. 5.27) ist entfallen; i) in 9.3 wurde die Kennzeichnung auf der Verpackung geändert; j) die Abschnitte 4.13 bis 4.15, 10 und 11 wurden aufgenommen; k) die Versorgungs-Nr. wurden im Anhang A aufgenommen; l) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.