DIN EN IEC 62676-2-31
; VDE 0830-71-2-31:2021-05
Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 2-31: Videoübertragungsprotokolle - IP-Interoperabilität auf Basis von Webservices - Echtzeit-Streaming und Konfiguration (IEC 62676-2-31:2019); Deutsche Fassung EN IEC 62676-2-31:2019
Video surveillance systems for use in security applications - Part 2-31: Live streaming and control based on web services (IEC 62676-2-31:2019); German version EN IEC 62676-2-31:2019
Einführungsbeitrag
Das Ziel dieser Norm besteht darin, Netzwerkvideo-Implementierungen zu realisieren, die vollständig interoperabel sind, auch wenn sie aus Produkten unterschiedlicher Netzwerkvideo-Lieferanten bestehen. Diese Norm beschreibt das Netzwerkvideomodell sowie Netzwerkvideo-Schnittstellen, -Datentypen und -Datenaustauschmuster. Die Norm greift auf bestehende Normen bzw. Standards zurück, soweit diese maßgeblich sind und zur Verfügung stehen, und führt neue Spezifikationen nur dann ein, wenn dies notwendig ist, um die speziellen Anforderungen der Netzwerkvideoüberwachung zu unterstützen. Diese Norm legt Verfahren für Kommunikation zwischen Netzwerkvideo-Clients und Videosendegeräten fest. Diese neue Reihe von Spezifikationen ermöglicht die Einrichtung von Netzwerkvideosystemen mit Geräten und Empfängern unterschiedlicher Hersteller unter Verwendung gemeinsamer und genau festgelegter Schnittstellen. Diese Schnittstellen decken Funktionen wie z. B. Medien- und Bildgebungskonfiguration, Echtzeit-Streaming von Audio- und Videodaten, Steuerung von Schwenken, Neigen und Zoomen (PTZ) und auch Analyse ab. Die in dieser Norm festgelegten Verwaltungs- und Steuerungsschnittstellen werden als Webservices beschrieben. Außerdem enthält diese Norm ein XML-Schema und Definitionen der Webdienst-Beschreibungssprache (en: Web Services Description Language, WSDL) für die hierin vorgestellten Netzwerkvideodienste.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 62676-2-3 (VDE 0830-7-5-23):2014-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung des Medien-Dienstes; b) zusätzliche Verfahren für den Bildgebungsdienst; c) Wiederholungen von Verfahren des Geräte-I/O-Dienstes wurden gelöscht; d) sowohl der Anzeigedienst als auch der Analysegerätedienst sind nicht mehr enthalten.