DIN EN ISO 21663
Feste Sekundärbrennstoffe - Verfahren zur instrumentellen Bestimmung von Kohlenstoff ©, Wasserstoff (H), Stickstoff (N) und Schwefel (S) (ISO 21663:2020); Deutsche Fassung EN ISO 21663:2020
Solid recovered fuels - Methods for the determination of carbon ©, hydrogen (H), nitrogen (N) and sulphur (S) by the instrumental method (ISO 21663:2020); German version EN ISO 21663:2020
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt die Bestimmung des Gesamtgehalts an Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff und Schwefel in festen Sekundärbrennstoffen mittels instrumentellem Verfahren fest. In Abhängigkeit von der Prüfmenge werden Geräte für instrumentelle Mikro- oder Makroverfahren verwendet. Dieses Verfahren gilt für Konzentrationen auf Trockenmassebasis von C > 0,1 %, N > 0,1 %, H > 0,1 % und S > 0,05 %
Eine bekannte Masse der Probe wird mit Sauerstoff oder in einem Sauerstoff-Trägergas-Gemisch unter bestimmten Bedingungen so behandelt, dass sie in gasförmige Verbrennungs- oder Zersetzungsprodukte umgewandelt wird. Die Gase werden anschließend aufbereitet und analysiert.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 300 "Solid Recovered Fuels" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 343 "Feste Sekundärbrennstoffe" erarbeitet, dessen Sekretariat vom SFS (Finnland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-83 AA "Sekundärbrennstoffe" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 15407:2011-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überführung in eine Internationale Norm; b) in Abschnitt 1 "Anwendungsbereich" die Bestimmung von Schwefel aufgenommen und den Titel und das gesamte Dokument entsprechend angepasst; c) in Abschnitt 2 und im gesamten Dokument die Verweisungen auf die verfügbaren (veröffentlichten) ISO-Normen aktualisiert; d) Abschnitt 3 "Begriffe und Definitionen" hinzugefügt; e) in Abschnitt 6 "Reagenzien und Kalibrierstandards" weitere Beispiele für zertifizierte Proben aus Biomasse hinzugefügt; f) in Abschnitt 7 "Prüfeinrichtung" die allgemeinen Anforderungen an ein geeignetes Gerät erweitert; g) in 8.5 "Analyse der Proben" Formeln zur Bestimmung Gehaltes von Schwefel ergänzt; h) im normativen Anhang A "Leitlinien - Merkmale der Laboratoriumsprobe für die chemische Analyse von SRF" die entsprechende Tabelle A.1 auf die Elemente des Anwendungsbereiches reduziert; i) Norm redaktionell überarbeitet.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-05-83 AA - Sekundärbrennstoffe
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 343 - Feste Sekundärmaterialien, einschließlich fester Sekundärbrennstoffe
Zuständiges internationales Arbeitsgremium
ISO/TC 300/WG 5 - Chemische Prüfungen und Bestimmung des Gehaltes an Biomasse